Servus eyepe...
also wenn dein Kunde das als Blattform mit "offenen" Angeboten sieht, braucht er auf einen "Blattschuss" nur zu warten.
Vollkommen richtig dein Hinweis auf die PAngV... es gelten vor und bei Bestellung die Endpreise und nicht ein "eventuell unter Umständen vielleicht"
Aus eigener Erfahrung mit einem Partnerunternehmen kann ich dir sagen, dass Papa Staat da keinen Spass versteht... es ging um Kunstpalmen ab 3m und die passen auch nicht gerade in einen GLS oder DHL-Chopper
Das Gericht argumentierte damals, dass es dem Unternehmer zuzumuten sei sich um Alternativlösungen zu bemühen, sich Kostenofferten von Speditionen einzuholen und seine Preisgestaltung dahingehen zu gestalten, dass der Kunde über die volle Zahlleistung informiert ist/wird
Bei Lieferung ab Werk, was ja möglich ist, müsste es für den Kunden deutlich sichtbar sein, dass es sich um einen Werksverkauf und eben nicht um einen Versandhandel handelt.
Es gilt somit "ab Werk"
anbieten könnte man dann die Vermittlung eines Transportunternehmens (und bekommt Provision von der Spedition)
oder man überlässt es dem Kunden
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Interessant wäre hier die Überlegung wenn der Herrsteller seinen Fuhrpark in einem gesonderten Unternehmen auslagern würde und bei Bedarf quasi Auftrag entweder an die fremde Spedition oder "seine Spedition" im Auftrag erteilt.
Dem Kunden könnte man somit eine Wahlmöglichkeit anbieten etc