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  • Thema: Versandkosten erst nach Bestellung mitteilen - Möglich?

    eyepe

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    Hallo,

    ein Kunde der Möbel herstellt hat einen eigenen Fuhrpark. Nun möchte er keine festen Versandkosten angeben, da er nach Bestellungseingang erst überprüfen will, ob eigene Fahrzeuge von Ihm in der Gegend unterwegs sind und die Ware evtl gleich ausliefern können. Andernfalls würde es über eine Spedition laufen.

    Ich habe Ihn bereits auf die PAngV hingewiesen. Er sieht den Shop allerdings als eine Blattform mit "offenen" Angeboten.

    Hat man da eine Chance was zu machen. Z.B. mit einem Hinweis, das eine Bestellung nur "in etwa" einem Angebot gleicht etc? Oder ist das, wie ich beinahe befürchte, aussichtslos?

    Ich danke euch!

    Martin



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    Tomcraft

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    Versandkosten erst nach Bestellung mitteilen - Möglich?
    Antwort #1 am: 24. März 2010, 15:13:34
    Oh... also ich kann dir hier keine Rechtsberatung geben, aber ich würde keinen Shop eröffnen, wo die Versandkosten nicht genau ausgeschildert sind.

    Grüße

    Torsten

    web4design

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    Versandkosten erst nach Bestellung mitteilen - Möglich?
    Antwort #2 am: 24. März 2010, 15:19:56
    Hoi,

    bevor man sich aufs Glatteis begibt und einer Abmahnung entgegen läuft, mach doch einfach: Ware ab Werk (also nur Selbstabholung). Mit dem Hinweistext, dass ein optionaler Versand möglich ist, jedoch nur telefonisch abgeklärt werden kann.

    Kann dich ja keiner dazu zwingen, auch zu versenden.

    Gruß

    Tomcraft

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    Versandkosten erst nach Bestellung mitteilen - Möglich?
    Antwort #3 am: 24. März 2010, 15:49:26
    Clever... das könnte funktionieren. ;-)

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Versandkosten erst nach Bestellung mitteilen - Möglich?
    Antwort #4 am: 25. März 2010, 10:38:48
    Servus eyepe...

    also wenn dein Kunde das als Blattform mit "offenen" Angeboten sieht, braucht er auf einen "Blattschuss" nur zu warten.

    Vollkommen richtig dein Hinweis auf die PAngV... es gelten vor und bei Bestellung die Endpreise und nicht ein "eventuell unter Umständen vielleicht"

    Aus eigener Erfahrung mit einem Partnerunternehmen kann ich dir sagen, dass Papa Staat da keinen Spass versteht... es ging um Kunstpalmen ab 3m und die passen auch nicht gerade in einen GLS oder DHL-Chopper

    Das Gericht argumentierte damals, dass es dem Unternehmer zuzumuten sei sich um Alternativlösungen zu bemühen, sich Kostenofferten von Speditionen einzuholen und seine Preisgestaltung dahingehen zu gestalten, dass der Kunde über die volle Zahlleistung informiert ist/wird

    Bei Lieferung ab Werk, was ja möglich ist, müsste es für den Kunden deutlich sichtbar sein, dass es sich um einen Werksverkauf und eben nicht um einen Versandhandel handelt.

    Es gilt somit "ab Werk"
    anbieten könnte man dann die Vermittlung eines Transportunternehmens (und bekommt Provision von der Spedition)

    oder man überlässt es dem Kunden
    ---
    Interessant wäre hier die Überlegung wenn der Herrsteller seinen Fuhrpark in einem gesonderten Unternehmen auslagern würde und bei Bedarf quasi Auftrag entweder an die fremde Spedition oder "seine Spedition" im Auftrag erteilt.

    Dem Kunden könnte man somit eine Wahlmöglichkeit anbieten etc