Antwort #4 am: 19. März 2010, 18:20:41
als Papier & Briefumschlagsverkäufer kann ich das gar nicht gutheißen
Das Leben besteht nun mal aus Veränderungen. Aber du kriegst ja ne Steilvorlage für ein neues Geschäftsfeld geliefert:
Artikel 247, Absatz 2 stellt es den EU-Staaten frei, welche Anforderungen sie an die Aufbewahrung der Rechnungen stellen. Insbesondere dürfen sie das Archivieren in der unveränderten Originalform verlangen. Bei elektronischen Dokumenten können sie die elektronische Speicherung der für die Gewährleistung von Authentizität und Integrität nötigen Daten fordern.
Nun, da wir hier in Deutschland leben, der Oase aller Bürokraten, solltest du dich nicht nur eindimensional auf analoge Speichermedien (Papier) spezialisieren, sondern mehr in die Breite gehen. Es steht zu vermuten dass sich bereits ein ganzes Heer von Staatsdienern damit befasst, die Vorschriften für die "Aufbewahrung von Rechnungen in digitaler Form" in Verordnungen und/oder Gesetze zu meißeln.
Am Ende werden garantiert Normen für Speichermedien entwickelt, auf denen das Speichern einer Rechnung zulässig ist. Auf diesen Zug kann man aufspringen und die der neuen "Verordnung zur Zertifizierung von Speichermedien für die Speicherung von Rechnungen" entsprechenden Teile verkloppen. Jeder wird die brauchen!
Aber das beste kommt dann erst! Ein Heer von Schwarzmalern wird Datenverlustszenarien entwerfen, die dem Bürger kalte Schauer über den Rücken jagen. Infolge dessen wird der verunsicherte Rechnungsaufbewahrer von jeder Rechnung einen Ausdruck machen und abheften.
Logische Konsequenz? Du solltest schon mal dein Papierlager auffüllen und auch noch Ordner in dein Sortiment aufnehmen, die speziell zum Archivieren von Rechnungen zertifiziert sind!
Also echt, mehr können die für dein Geschäft echt nicht tun!