THX Torsten ...
also mich amüsiert das Ganze schon ein wenig.
Dem Abgemahnten wird auch sogleich die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, die tatsächlich der Abmahner zu zahlen hat .... spätestens hier zeigt sich, daß auch Anwälte nicht unbedingt mit Intelligenz ausgestattet sein müssen.
Hierdurch ergibt sich eine Steilvorlage die Kanzlei selbst gegenzumahnen, da man offensichtlich zu dämlich ist eine gesetzeskonforme Abrechnung nach Brago zu erstellen.
Von einem Ausgangsverdacht der versuchten Bereicherung ganz zu schweigen.
Auch die nette Nummer ala... schau mal (liebes Gericht) wir haben den Gegenstandswert von 250.000 auf 100.000 freiwillig reduziert... zeugt nicht unbedingt von viel Überlegung sondern wohl eher von versuchter Schaumschlägerei um die Nummer evtl gerichtlich durchzusetzen und Minimalgebühr zu kassieren.
Welcher Anwalt würde auf die Hälfte seiner Kosten freiwillig verzichten... und das ob der "Schwere" des Vorwurfs...