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  • Thema: Apple Inc ./. iPhoneRepairService.eu

    vsell

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    Antwort #30 am: 12. März 2010, 09:09:08
    [...]
    Das eigentliche Problem ist, dass Elmar offensichtlich ziemlich Beratungsressistent zu sein scheint.  :panic:

    Treffer - versenkt  8

    Elmar

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    Antwort #31 am: 12. März 2010, 09:11:22
    Ich werde meine Seite umbennenen in www.iRepairService.eu und de.
    Kann es damit zu Problemen kommen? kann der Buchstabe i geschützt werden?

    Ich brauche jetzt ein wenig eure Hilfe.
    Was muss ich machen, um die alte domain gegen die neue auszutauschen?
    Muss ich den xtc:M Installer neu ausführen, oder reicht es in den configs, den domainnamen zu wechseln?

    lG Elmar

    jannemann

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    Antwort #32 am: 12. März 2010, 09:14:09
    ob es mit einem "i" in einer domain zu problem kommen kann, kann dir sicherlich keiner sagen!

    du musst den installer nicht erneut ausführen, sondern nur die beiden configure-dateien ändern.

    Overclocked

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    Antwort #33 am: 12. März 2010, 09:15:03
    Elmar - sehr schön.  :thumbs:

    Geht ganz fix ! Nur den Domainnamen in den Config´s ändern falls Du auf dem gleichen Webspace bleibst.

    Overclocked

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    Antwort #34 am: 12. März 2010, 09:19:31
    ob es mit einem "i" in einer domain zu problem kommen kann, kann dir sicherlich keiner sagen!

    du musst den installer nicht erneut ausführen, sondern nur die beiden configure-dateien ändern.

    Mit dem "i" nicht, falls es jedoch iRepair schon als eingetragene Marke gibt evtl.

    Aber dafür gibts ja http://register.dpma.de ;)  Dort kann man selbst in 30 Sekunden nachsehen ob es eine Marke gibt und vor allem in welchen Klassen.

    Elmar

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    Antwort #35 am: 12. März 2010, 09:39:05
    Danke für den Link!

    Dann greifen wir mal an! Ich bin zwar gerade im Umzugsstress, wir haben die Werkstatt etwas vergrößert, aber was soll es!

    Es ist nur Jammerschade, dass man in Deutschland keine Fehler machen darf, ohne das es gleich Tausende kostet!

    vsell

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    Antwort #36 am: 12. März 2010, 10:00:54
    Ich werde meine Seite umbennenen in www.iRepairService.eu und de.
    Kann es damit zu Problemen kommen? kann der Buchstabe i geschützt werden?
    [...]

    Einzelne Buchstaben oder Zahlen können - da Allgemeingut - nicht geschützt werden.
    Willkürlich zusammengesetzte dagegen schon wie zB XXXL-Möbelhaus in Verbindung mit dem roten Stuhl.... dann ist's wieder eine Marke....

    Dreh doch mal den Spieß um und frage die Abmahner welche Kombination in Verbindung mit iPhone möglich ist.... eventuell gibts ja bei Apple sogar sowas wie ein Partnernetzwerk oder Ähnliches...

    Mach denen ein paar Vorschläge...
    1. damit zeigst du Einsicht und den Kooperationswillen
    2. fragen kostet nix
    3. machst du damit eventuell deine ursprünglichen Gegner zu potentiellen Helfern beim Neustart

    kleine Empfehlung.... das Gleiche nochmals bei der Marketingabteilung von Apple

    Damit könntest du unter Umständen sogar zum legalisierten Vertragspartner avancieren.

    Dann hätte sich die ganze Nummer wenigst einigermassen rentiert....

    Gast20120210

    • Gast
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    Antwort #37 am: 12. März 2010, 11:02:05
    [...] kann der Buchstabe i geschützt werden?
    [...]

    Wenn ihn jemand für eintragungswürdig hält ... JA!
    Andere aber ähnliche Geschichte: Es gibt eine Fa die sich mit Computerspielen mit Fan Foren im Bereich RPG und MMORPG die Marke "in" beim DPMA hat schützen lassen. Die registrieren DE Domains aller namhaften Spiele wie Diablo, WoW, GuildWars, AION etc und setzen lediglich ihre Buchstaben Kombination davor "in".

    Das ist ein Beispiel und ich poste das nur weil ich vor Jahren mal mit denen zu tun hatte. Du musst also selbst recherchieren ... denn der Anwalt äh Teufel ist ein Eichhörnchen :-)

    Mit dem "i" nicht, falls es jedoch iRepair schon als eingetragene Marke gibt evtl.

    Aber dafür gibts ja http://register.dpma.de ;)  Dort kann man selbst in 30 Sekunden nachsehen ob es eine Marke gibt und vor allem in welchen Klassen.

    Die haben aber auch nicht alles! Doppelt hält besser: CTM-ONLINE Markenrecherche - Einfach

    Elmar

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    Antwort #38 am: 12. März 2010, 11:06:58
    danke an alle für die guten tipps!
    Ihr seit die Besten!

    DokuMan

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    Antwort #39 am: 12. März 2010, 11:51:07
    Wie sieht es denn eigentlich mit der Nutzung von Markennamen in Subdomains aus?
    z.B. http://iphone.repairservice.eu

    EDIT:  :hust: die Seite gibt's sogar schon...

    vsell

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    Antwort #40 am: 12. März 2010, 13:29:03
    Es ist vollkommen Wurscht ob Haupt- oder Sub...
    ohne Einverständnis des Rechteinhabers ein NoGo---

    Hier mal ein Beispiel wie restriktiv manche Unternehmen vorgehen...

    Zitat
    Mit der Teilnahme am Partnerprogramm von FlexStrom bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit folgenden Bedingungen:

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    SEM Restriktionen:
    Das Bieten auf Keywörtern ist mit den folgenden Trademarks nicht erlaubt:
    o   FlexStrom
    o   FlexStrom AG
    o   Flex Strom
    o   Flex-Strom
    o   Ökoflex
    o   Oekoflex
    o   Öko-flex
    o   Oeko-flex
    1 Display URL
    1.1 Es ist nicht erlaubt, den Markennamen in der Display URL zu verwenden Beispiel: www.AffiliateSite.de/flexstrom Trademark
    1.2 Es ist nicht erlaubt, den Markennamen in der Subdomain der Display URL zu verwenden Beispiel: www.flexstrom Trademark.AffiliateSite.de
    1.3 Es ist nicht erlaubt, Domains zu unterhalten mit dem alleinigen Zweck Traffic über Suchmaschinen zu generieren Beispiel: www.flexstrom Trademark.de

    2 Titel der Anzeige
    2.1 Es ist nicht erlaubt, die Markennamen der flexstrom Trademarks im Titel der Anzeige zu verwenden
    3 Anzeigentext
    3.1 Es ist nicht erlaubt, die Markennamen der flexstrom Trademarks im Anzeigentext zu verwenden

    4 Keywords
    4.1 Es ist nicht erlaubt, auf Falschschreibweisen der flexstrom Trademarks zu bieten. flexstrom.de ist einzig dazu berechtigt, auf alle möglichen Schreibweisen der Trademarks zu bieten.
    4.2 Es ist nicht erlaubt, auf die Trademarks und dem Unternehmen verbundene Marken zu bieten.
    4.3 Es ist nicht erlaubt, auf die Kombination Trademark + generisches Keyword zu bieten.
    4.4 Es ist nicht erlaubt, direkt auf flexstrom.de oder die Trademarks zu verlinken (e.g. www.flexstrom.de)
    4.5 Es ist nicht erlaubt, Variationen der Trademarks in der URL zu verwenden (Beispiel: www.flexstrom.de, w.flexstrom.de, ww.flexstrom, www.flex-strom, etc…)
    4.6 Es ist nicht erlaubt, auf Marken oder Falschschreibweisen von Mitbewerbern von flexstrom.de zu bieten

    und dies nur bei einem normalen Partnerprogramm !!!!!

    Gast20120210

    • Gast
    Apple Inc ./. iPhoneRepairService.eu
    Antwort #41 am: 12. März 2010, 13:32:37
    danke an alle für die guten tipps!
    Ihr seit die Besten!

    Falsch! Wir sind die Allerbesten !!! :-)

    Wie sieht es denn eigentlich mit der Nutzung von Markennamen in Subdomains aus?
    z.B. http://iphone.repairservice.eu

    EDIT:  :hust: die Seite gibt's sogar schon...

    Eine Frage die mich auch beschäftigt. Vor jahren gab es eine Abmahnung gegen einen Forenbetreiber weil einer seiner User einen "Markennamen" als Pseudonym verwendete. Vor wenigen Wochen beansprucht die Stadt Mannheim den twitter account mannheim von einem blogger. Wie sieht es aus wenn ich bei ebay einen Markennamen als Nick benutze? Wo hört das auf? Ich bin der Meinung das ich auf meinem eigenen oder angemieteten Server ein Verzeichnis nennen kann wie ich möchte. Ebenso darf ich Dateien benennen wie ich möchte (alleine schon aus SEO Sicht). Aber ob ich damit Recht bekomme steht auf einem anderen Blatt.

    Es ist vollkommen Wurscht ob Haupt- oder Sub...
    ohne Einverständnis des Rechteinhabers ein NoGo---

    Hier mal ein Beispiel wie restriktiv manche Unternehmen vorgehen...
    [...]
    und dies nur bei einem normalen Partnerprogramm !!!!!

    Moment ... das sind die AGB des Affliate Anbieters. Wo steht denn geschrieben das diese AGB Rechtskonform sind? :-) Papier ist geduldig. :-)

    vsell

    • BVB Fan
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    Antwort #42 am: 12. März 2010, 13:47:55
    Wir sind die Allerbesten... genau so isses  :thumbs:

    Grundsätzlich kann man im Markenrecht sagen:

    was nicht ausdrücklich vom Rechteinhaber erlaubt ist... ist verboten !

    Natürlich kannst du auf deinem Server veranstalten was du möchtest, aber sobald eine Verwechslungsgefahr oder ein nicht zutreffender Zusammenhang zu den Produkten oder Leistungen des Rechteinhabers durch Dritte irrtümlich ersichtlich ist oder aber entstehen könnte( Anscheinserweckung/Anscheinsvermutung) ... gibts Haue

    vsell

    • BVB Fan
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    Apple Inc ./. iPhoneRepairService.eu
    Antwort #43 am: 12. März 2010, 13:54:52
    Falsch! Wir sind die Allerbesten !!! :-)
    [...]
    Moment ... das sind die AGB des Affliate Anbieters. Wo steht denn geschrieben das diese AGB Rechtskonform sind? :-) Papier ist geduldig. :-)

    Ganz einfach... der Rechteinhaber entscheidet in jedem einzelnen Punkt über die Verwendung seines Rechtsanteils und oder dessen Verwendung.

    Er kann in jedem Einzelfall oder generell Nutzung von Teilen oder des Gesamten zustimmen oder widersprechen.

    guensi

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    Apple Inc ./. iPhoneRepairService.eu
    Antwort #44 am: 12. März 2010, 21:05:09
    [...]
    Zitat
    [...] Domain-Name und der Metatext Ihrer Website werden nicht die Wörter [...]
    [...]

    @Elmar - Da fällt mir auf - Metatext - hmm, bei der Gelegenheit könntest du - wenn du eh schon am prüfen bist - das gleich miterledigen. Nicht dass die nächste Abmahnung wegen dem iPhone im Metatext einschlägt. Am besten klären und wenn erforderlich ne Genehmigung dafür einholen.

    Infos dazu: OLG Stuttgart, Urteil vom 09.08.2007 -2 U 23/07-

    und: BGH Urteil V. 18.05.2006 -I ZR 183/03 - Metatag (BGH beurteilt fremde Marke in Metatags als markenmäßige Verwendung/ Vorentscheidung zu Adwordtising/ Adwords?)

    Weiss jetzt nicht, obs da schon was neueres gibt. Aber ich denke mal das dürfte für alle Shop-Betreiber, die Markennamen in Metatags verwenden, von Interesse sein.

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