Servus Thomas...
alsoooo, unsere Hausjuristen sehen das ähnlich, daher die WRB in die Info-Box.
Die im Prinzip 2. WRB, also die Wiederholung des Boxinhaltes in den AGB, dient lediglich der "erweiterten Information" zu dem Extrapunkt/Extraparagrahen bezüglich der Kostenvereinbahrung hinsichtlich Rücksendung bei Ausübung des Widerrufs.
Es ist daher mehr oder weniger eine Absicherung um zu gewährleisten, dass der Kunde, welcher eventuell die BOX-WRB übersehen hat, eine wortgleiche Wiederholung in direktem Bezug zu den Rücksendekosten vorfindet.
Gruß Fred