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  • Thema: Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!

    guensi

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    Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!
    Antwort #15 am: 10. März 2010, 20:44:44
    [...]
    Das Landgericht Hamburg lebt, was dieses Problem angeht, offenbar in einem Paralleluniversum

    Yep, vermutlich intern vernetzt mit einem hardwaremaßig per Seitenschneider nach außen isolierten Intranet, in dem sich alle gegenseitig ständig irgendwelche Witzchen mit verkappten wichtigen Informationen zusenden. Wie die Geier werden alle drauf warten, dass mal einer was übersieht um sich dann mit Hurra auf ihn zu stürzen. Damit ist jeder dort gezwungen sein eigener Spam-Filter zu sein. Wer tagein tagaus diese Erfahrung macht, muss zwangsläufig zu dem Schluss kommen, dass das auch im nur unwesentlich größeren Internet ein durchaus zumutbares Vorgehen ist.

    Auch ich vote daher für das "Geistige U-Boot am Bande". Am besten an einem stabilen Band aus gedrehtem Sisal und mit einer Anleitung wie ein gescheiter Knoten gemacht wird ...

    baustelle

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    Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!
    Antwort #16 am: 11. März 2010, 05:42:32
    Unglaublich, das Ganze.

    Mal ne ganz profane Frage: müsste eine Abmahnung per email nicht Anlagen enthalten (bspw. Vollmacht, falls das Ding vom RA kommt)? In diesem Fall hätte ich große Lust auf einen Musterprozess. Denn so bescheuert sein zu sollen, bei einer als Spam markierten email auch noch den mitgeschickten Anlage-Trojaner aufklicken zu müssen, halte ich selbst in D nicht für durchsetzbar.

    Fred: du kannst in Urlaub fahren, nur nicht länger als dreieinhalb Wochen.

    Greets,
    Chris

    baustelle

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    Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!
    Antwort #17 am: 11. März 2010, 06:44:41
    btw - passt zwar thematisch nicht ganz, aber habt ihr das gelesen: Datenschutzaufsicht: EuGH verurteilt die Bundesrepublik Deutschland

    Unbedingt auch das Urteil auf der Zunge zergehen lassen.

    Da ist ja dann wohl Schicht mit "Wir beaufsichtigen uns selbst".

    berndmuc

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    Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!
    Antwort #18 am: 11. März 2010, 11:06:12
    Dieses Urteil der Hamburger halte ich für nicht haltbar.
    Jede Abmahnung eines Mitarbeiters muss mindestens per Einschreiben zugestellt werden und das gilt meines Erachtens auch für anderweitige Abmahnungen!

    In diesem Fall würde ich bis vor's Verfassungsgericht ziehen und zur Not noch den EUGH bemühen!

    vsell

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    Antwort #19 am: 11. März 2010, 11:35:04
    Also ich grins mir gerade eins...
    sowohl unsere Anwälte, als auch die diverser Geschäftspartner, welche den Zirkus die letzten Stunden mal kurz durchgekaut haben, kommen fast alle zu den gleichen Schlüssen... über kurz oder lang nicht haltbar.

    Manche Unternehmen kommen auf 100 und mehr Spam-Mails täglich, besonders wenn verschiedene Mailkonten den Webseiten "entnommen" werden können.

    Bislang galt eine grobe Durchsicht dieser Belästigungen als ausreichend.
    Folgt man dagegen Hamburg so müsste Jede im Detail geprüft werden, was angesichts der verlorenen Arbeitszeit definitiv zu Schädigungen der Betroffenen führt.

    Folgt man weiterhin höchst richterlicher Urteile - und derzufolge dürfen ja Abzockanwälte als Betrüger bezeichnet werden - so kann man durchaus zu dem Schluss der Beihilfe bei den Hamburgern kommen.
    Letztlich wird mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit die eine oder andere Mahnwelle wieder in Gang gesetzt.

    Zur Zeit geistern, bei uns zumindest, Überlegungen, den eventuell entstehenden Schaden durch den Mehraufwand der Einzelkontrolle den Hamburgern als Verursacher geradewegs in Rechnung zu stellen.

    Faktisch werden wir zumindest, künftig, in Bezug auf das Hamburger Urteil, jeden greifbaren Spam-Versender gnadenlos per Mail kostenpflichtig abmahnen, incl. Mandatsnachweis und Unterlassungserklärung als Anhang.

    Geltend gemacht werden Durchschnittskosten in Höhe von 110-130 Euro für Arbeitsaufwand und anwaltliche Prüfung - ganz so wie Papa Staat das gerne hätte----

    Tomcraft

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    Antwort #20 am: 11. März 2010, 14:41:07
    Erst das LG Hamburg, nun das OLG Hamburg... die scheinen echt einen Lauf zu haben! -> OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden

    Grüße

    Torsten

    vsell

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    Antwort #21 am: 11. März 2010, 19:15:06
    Scheint irgendwie zur Zeit am Wetter zu liegen...
    zu kalt und diverse Synapsen eingefroren ...

    Die teilweise mehr als weltfremden Entscheidungen jedenfalls sind mit normalem Menschnverstand kaum noch nachvollziehbar.

    Wenn ich so die diversen Urteile der letzten 2 Jahre mal Revue passieren lasse, könnte fast der Eindruck entstehen man woll in Deutschland mal eben Stück für Stück den Onlinehandel zur Verbotszone erklären.

    Fast könnte man auf den Gedanken kommen, dass hier eine Lobby von Ladenbesitzern die Online-Konkurrenz mit halblauwarmen Mitteln verdrängen möchte.

    Fehlt doch nur noch eine Zulassung von Onlineshops nur noch gegen Genehmigung von "Oben" wie dies zB bei Finanzchaoten oder Immobilienkünstlern bereits der Fall ist.

    Zulassung nur noch nach lupenreinem Führungszeugnis, null Punkten in Flensburg, Top-Schufa-Score und Mitgliedschaft bei Trusted-Stops, das Unternehmen fungiert dann quasi als halbstaatliche Zulassungsbehörde mit Vergütungsanspruch.

    Ausserdem erhält der Shopbetreiber ein deutlich sichtbar anzubringendes Nummernschild zur einwandfreien Identifikation.

    Ich denke da an zB   DE-RPL-2010-OS-KAT--Book-KLU-100 im Headerbereich
    DE - Deutschland
    RPL - Rhineland-Pfalz
    2010 - Genehmigungsjahr
    OS - Onlineshop
    Kat-Book - Kategorie Buchversand
    KLU - Kleinunternehmer
    100 - maximal genehmigte Artikelanzahl

    Ich wette irgend ein krankes Hirn arbeitet bereits an sowas...

    Gast20120210

    • Gast
    Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!
    Antwort #22 am: 11. März 2010, 20:58:05
    [...]
    Ich denke da an zB   DE-RPL-2010-OS-KAT--Book-KLU-100 im Headerbereich
    [...]

    Als ich damals die ersten gsm artikel im usenet in einer speziellen newsgroup via e-mail vertickerte, hat sich keine sau drum gekümmert. Heutzutage bekommt man dafür 20 jahre Dunkelhaft :-)

    [...] Mitgliedschaft bei Trusted-Stops, [...]

    Dunkele Seitengasse in irgendeinem Redlight Dictrict in Bahnhof Nähe in irgendeiner Stadt ... einige Gestalten mit Hut, langem Mantel und Sonnenbrille kommen nachts auf dich zu und fragen : "Wolle Siegel kaufe"?

    Elmar

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    Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!
    Antwort #23 am: 11. März 2010, 21:28:20
    deutschland ist kein freies land es ist anwalts land!

    Ich habe heute eine unterlassungsaufforderung im Namen des Riesen Apple erhalten!
    die Anwälte:

    Dr. Carsten Menebröcker
    Rechtsanwalt
    LL.M., New York University
    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    CMS Hasche Sigle
    Kranhaus 1
    Im Zollhafen 18
    50678 Köln

    Tel.: +49 (0)221 7716-243
    Fax : +49 (0)221 7716-259
    carsten.menebroecker@cms-hs.com
    www.cms-hs.com

    CMS Hasche Sigle
    Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern Sitz der Partnerschaftsgesellschaft: Berlin
    Registergericht: AG Charlottenburg, PR 316 B Liste der Partner: http://www.cms-hs.com

    Fordern mich auf, den iPhoneRepairService bei der EUrid löschen zu lassen und wollen mir verbieten, als iPhoneRepairService zu Firmieren!

    Ja soll ich vielleicht daraus "AnwaltRepairService" daraus machen, wenn iPhones Repariert werden?

    Ich sage euch eines:
    ...und wenn ich in den Bau gehe, ich werde kämpfen, bis ich umfalle!

    ...das Gesetz verpflichetet mich zu tausend Dingen und dann soll ich das Wort iPhone nicht nutzen dürfen!

    Jetz ist schluss!

    Für mich steht fest: Entweder gehe ich unter, (meine Brüder stehen mir zur Seite) oder ich werde etwas verändern!

    Und der Hammer kommt erst!
    Die angeblich tollen Anwälte, setzen mir eine Frist von 7 Tagen die Unterlassungserklärung zu unterzeichen, oder 250.000,00 werden fällig!

    Ich werde es nicht tun. Die renomierten Anwälte:

    Dr. Carsten Menebröcker
    Rechtsanwalt
    LL.M., New York University
    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    CMS Hasche Sigle
    Kranhaus 1
    Im Zollhafen 18
    50678 Köln

    Werden vielleicht triumphieren, dass Sie mich in den Knast gebracht haben. Die werden von mir keinen Cent sehen!

    Ich bin ein freier Bürger der EU und lasse mir nicht diktieren, dass ich nicht beschreiben darf, dass ich iPhones repariere!

    lG Elmar

    guensi

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    Abmahnung per E-Mail - Spam-Filter kontrollieren!
    Antwort #24 am: 11. März 2010, 21:50:38
    Krasser Fall, aber das erinnert mich irgendwie an Autowerkstätten. Die dürfen den Namen des Herstellers oder eines seiner Produkte (Autos) auch nur führen, wenn sie vertraglich anerkannte Werkstätten sind. Freie Werkstätten dürfen nur mit solchen Zusätzen wie - Alle Marken - o.ä. werben. Das solltest du erst mal eingehend prüfen, bevor du da ins offene Messer rennst.

    Was die Frist betrifft - erstmal Fristverlängerung beantragen, kann allerdings sein dass das nur ein Anwalt für dich tun kann. (ja, Anwalts-Land kann durchaus zutreffen)

    Würde dir da zunächst mal eines empfehlen - schnellstens mal bei der IHK nachfragen. Fürchte allerdings, dass dir da nur ein erfahrener Medienanwalt helfen kann.

    Mal fest die Daumen drück!

    Overclocked

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    Antwort #25 am: 11. März 2010, 22:15:42
    [...]
    Ich bin ein freier Bürger der EU und lasse mir nicht diktieren, dass ich nicht beschreiben darf, dass ich iPhones repariere!
    [...]

    http://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht  :coffee:

    Elmar

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    Antwort #26 am: 11. März 2010, 23:07:16
    Danke für den Link! Das bringt ja richtig Sonne ins Leben!
    Alles rechtliche im Leben ist Argumentationssache.

    vsell

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    Antwort #27 am: 11. März 2010, 23:11:23
    Sorry mein lieber Elmar, aber da wirst du mit Sicherheit den Kürzeren ziehen.

    Der Name iPhone und somit jedwede Wortkombination damit ist nunmal urheberrechtlich geschützt - und das zu allem Übel auch noch international. Da hättest du dich vorher informieren müssen.

    Du kannst nicht einfach die Bekanntheit eines anderen Unternehmens zur "eigenen Vorteilsnahme" verwenden.

    Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass manche Firmen, welche eine Namensverwendung sogar gestatten, dies von Seminaren, speziellen Händlerschulungen und Partnerkontrakten abhängig machen.
    Hinzu kommen noch Vorschriften über die Verwendung von Farben, Schriften, des Namenszuges und des Logos etc etc

    Eigenkreationen sind da sehr sehr grenzwertig.

    Ich erinnere mal an diverse Rechtstreitigkeiten...
    wie zB der Sänger Horton gegen den Konzern gleichen Namens
    Mercedes wegen der Verwendung einer Bezeichnung "W354"
    Opel hatte ebenfalls mal so eine Nummer
    und um den Namen Scirocco gabs ebenfalls Prügelei

    zuletzt.. Jack Wolfskin wegen Verwendung eines ähnlichen Tatzenlogos
    oder Ed Hardy und Co

    In den Knast wirst du zwar nicht müssen, aber teuer wird die Nummer werden können.

    Wie guensi schon sagte: dringend Fachanwalt aufsuchen !!!!

    Viel Erfolg

    Elmar

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    Antwort #28 am: 11. März 2010, 23:13:37
    Kein Krasser Fall!
    Ich habe leider nicht die Möglichkeit, das Back Cover eines iPhone, als allgemeines Ersatzteil zu bezeichnen!

    Ich bin laut EUGH verplichtet, meine Dienstleistungen präzise zu formulieren!

    speedy

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    Antwort #29 am: 11. März 2010, 23:17:18
    Hallo Elmar,

    verstehe es bitte, es geht nicht darum wie du deine Inhalte / Dienstleistung präsentierst oder beschreibst, wie im anderen Thread schon gesagt.
    Es geht um den Domainnamen !

               
    anything