Antwort #15 am: 29. April 2010, 13:20:58
@Torsten:
sei mir nicht böse, ich kann den Text nicht direkt hier einstellen (aber wir haben uns ja darüber vor einiger Zeit unterhalten)
Ich habe aber gerade nochmal in die Unterlagen geschaut und es wird empfohlen...
Sowohl die AGB, als auch die WRB direkt in die E-Mail einzufügen und nicht als Mailanhang mitzusenden..
Wie gesagt, ich hatte in einem anderen Thread gelesen, dass es problematisch sein kann, wenn der Kunde eine pdf-Datei bekommt, du aber dann nicht darauf hinweist, wo er den Reader dazu herbekommt.... Meines Erachtens ist das auch "deutsche Gründlichkeit" und eigentlich völlig übertrieben, aber rechtlich eben evtl. problematisch..
Wie immer der Satz...
dies ist keine RechtsberatungGrüße
Chris