Hm, die Rechnungsanschrift ist im Ausland, Steuernummer ist im Ausland.
Steht auch so auf den Rechnungen aus unserer Warenwirtschaft inklusive Steuernummer und Gesetztestext mit drauf.
Ist regelkonform und läuft seit keine Ahnung wann so durch.
Jedoch einem baltischen oder polnischen Händler auf der Rückreise ins Heimatland keine Teile vorbestellen und mitnehmen lassen zu können, ist schon hinderlich.
Die Erstattung von Versandkosten würden wir uns gern sparen, wenn die Händler das vorher als Versandlösung abwickeln aber schreiben, sie holen es am tt.mm.jjjj mit ab...
Ebenso, den Umweg, dass der Händler noch mal im Geschäft an den Tresen muss und dort erst bezahlt.
Einen bezahlten fertigen Warenkorb inklusiver korrekt fakturierter Rechnung abholen, wäre genau richtig.
Die Steuerung, wer netto bezahlen darf, erfolgt ja über die Kundengruppe.
Und wer bescheißen will, wird keine offiziellen Weg benutzen.
Mittlerweile haben wir dank TSE Zwang eh schon Unmengen an Rechnungen, die wir nachträglich neu erstellen müssen und für die es dann im System eine Originalrechung, eine Stornorechnung fürs Original und eine Korrekturrechnung gibt.
Das heißt, der Gedanke dahinter war gut, die Ausführung jedoch grottenschlecht. Denn als Klischeebeispiel - der Dönermann von um die Ecke hat keine TSE, die laufende Nummern erzeugt. Und wenn doch, läuft nur jede 10te Bestellung darüber.
Abgesehen davon, was schützt uns davor, wenn Personen ein Gewerbe im Ausland anmelden, es steiuerfrei dort hin liefern lassen und dann die Dinge nach D im kleinen Grenzverkehr zurück holen, um sie hier erneut privat auf Ebay zu verhökern?
Daher die Frage - ist es wirklich rechtlich verboten, Nettorechnungen auszustellen, wenn der ausländische Kunde Waren abholt? Gibts dafür ne Quelle?
Was für uns jedoch gilt - NUR B2B darf steuerfrei einkaufen. Umsatzsteuergesetz (UStG) Abschnitt 6.4. UStAE Ausschluss der Steuerbefreiung verbeitet den steuerfreien Verkauf unserer Waren B2C. Rechnungen an Endkunden sind bei uns grundstätzlich mit Steuer. Auch in Drittländer und nicht erstattungsfähig, auch nicht nach Verzollung mit Nachweis.
Von daher ist es hinderlich, wenn in der B2B Gruppe bei Abholung plötzlich Steuer mit drauf ist. Das lässt sich nicht komplett verarbeiten, sondern muss immer im Laden per Karte bezahlt werden.
Wir verkaufen auch Fahrzeuge, aber nicht per Onlinevertrag ins Ausland. Jedoch immer netto, wenn der Käufer ne entsprechende Steuernummer hat. Rechnungsadresse und UstID im Ausland ist ausreichend.
VG Joe