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  • Thema: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung

    KJoe

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    Moin moin,

    wir sind ein grenznaher Shop und haben diverse ausländische Händler, die Sachen vorab bestellen und zum Termin abholen.   ;-)
    Händler mit gültiger UstID = steuerfrei / netto.

    Schon in den vorhergehenden Versionen wurde unabhängig von der Kundengruppe bei Selbstabholung jedoch immer die deutsche Steuer mit aufgeschlagen. Dies ist nun immer noch so.
    Die Händler müssen sich also immer mit anstellen und zwangsweise im Laden netto mit Karte bezahlen, was die Abholung und Abwicklung verkompliziert. :-|

    Könnt ihr das mal bitte checken?
    Danke im Voraus, Joe

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=43551.0
    rechtstexte für onlineshop

    Timm

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    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #1 am: 03. September 2024, 09:40:20
    Mag mich irren, aber es sollte doch bei Selbstabholung im Inland immer Steuer anfallen. Erst bei Grenzübertritt wäre es eine innergemeinschaftliche Lieferung die steuerbefreit ist. Denke das läuft korrekt.

    Würde da auch sehr aufpassen. Wenn du am Ende nicht nachweisen kannst, dass die Ware ins Ausland gegangen ist, dann schuldest du dem Finanzamt die Steuer.

    Gruß Timm

    KJoe

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 65
    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #2 am: 03. September 2024, 11:52:13
    Hm, die Rechnungsanschrift ist im Ausland, Steuernummer ist im Ausland. 
    Steht auch so auf den Rechnungen aus unserer Warenwirtschaft inklusive Steuernummer und Gesetztestext mit drauf.
    Ist regelkonform und läuft seit keine Ahnung wann so durch.

    Jedoch einem baltischen oder polnischen Händler auf der Rückreise ins Heimatland keine Teile vorbestellen und mitnehmen lassen zu können, ist schon hinderlich.  :-(

    Die Erstattung von Versandkosten würden wir uns gern sparen, wenn die Händler das vorher als Versandlösung abwickeln aber schreiben, sie holen es am tt.mm.jjjj mit ab...
    Ebenso, den Umweg, dass der Händler noch mal im Geschäft an den Tresen muss und dort erst bezahlt.
     :-)
    Einen bezahlten fertigen Warenkorb inklusiver korrekt fakturierter Rechnung abholen, wäre genau richtig.
    Die Steuerung, wer netto bezahlen darf, erfolgt ja über die Kundengruppe.

    Und wer bescheißen will, wird keine offiziellen Weg benutzen.
    Mittlerweile haben wir dank TSE Zwang eh schon Unmengen an Rechnungen, die wir nachträglich neu erstellen müssen und für die es dann im System eine Originalrechung, eine Stornorechnung fürs Original und eine Korrekturrechnung gibt.

    Das heißt, der Gedanke dahinter war gut, die Ausführung jedoch grottenschlecht. Denn als Klischeebeispiel - der Dönermann von um die Ecke hat keine TSE, die laufende Nummern erzeugt. Und wenn doch, läuft nur jede 10te Bestellung darüber.

    Abgesehen davon, was schützt uns davor, wenn Personen ein Gewerbe im Ausland anmelden, es steiuerfrei dort hin liefern lassen und dann die Dinge nach D im kleinen Grenzverkehr zurück holen, um sie hier erneut privat auf Ebay zu verhökern?

    Daher die Frage - ist es wirklich rechtlich verboten, Nettorechnungen auszustellen, wenn der ausländische Kunde Waren abholt? Gibts dafür ne Quelle?

    Was für uns jedoch gilt - NUR B2B darf steuerfrei einkaufen. Umsatzsteuergesetz (UStG) Abschnitt 6.4. UStAE Ausschluss der Steuerbefreiung verbeitet den steuerfreien Verkauf unserer Waren B2C.  Rechnungen an Endkunden sind bei uns grundstätzlich mit Steuer. Auch in Drittländer und  nicht erstattungsfähig, auch nicht nach Verzollung mit Nachweis.

    Von daher ist es hinderlich, wenn in der B2B Gruppe bei Abholung plötzlich Steuer mit drauf ist. Das lässt sich nicht komplett verarbeiten, sondern muss immer im Laden per Karte bezahlt werden.
    Wir verkaufen auch Fahrzeuge, aber nicht per Onlinevertrag ins Ausland. Jedoch immer netto, wenn der Käufer ne entsprechende Steuernummer hat. Rechnungsadresse und UstID im Ausland ist ausreichend.   :-)

    VG Joe

    Viol

    • Fördermitglied
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    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #3 am: 03. September 2024, 15:40:11
    Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen - IHK Region Stuttgart
    Hier steht alles, was Du brauchst. Ich kann nur empfehlen, Dich steuerlich beraten zu lassen, denn im Zweifelsfall fordert das FA von Dir die Umsatzsteuer.
    Du benötigst, so wie ich das sehe, auf jeden Fall eine Gelangensbestätigung auch bei Abholung.
    Vielleicht kannst Du ein Versandmodul kopieren und es als Selbstabholung für EU-Händler mit Umsatzsteuer ID "umstricken". Wenn dort dennoch die Heimatadresse eingetragen ist mit 0€ Versandkosten und Selbstabholung heißt, sollte die Steuerberechnung in Deinem Sinn sein.
    Ist nur eine Idee von mir. ;-)

    KJoe

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    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #4 am: 03. September 2024, 16:51:34
    Tatsächlich steht die Verpflichtung zur Verbringung ins Ausland auf unseren Rechnungen bei B2B mit drauf.
    Und der Fahrzeugteileverkauf unterliegt eh schon besonderen Regeln...

    Nun ist mir auch klar, warum das bei Modified anders gelöst ist, uns jedoch Mehrarbeit macht, da nie der korrekte Preis ausgewiesen ist. Somit wird das quasi eine Wunschoption unsererseits ans Modified-Team, nämlich die B2B Abholgeschichte wahlweise zu erlauben oder nicht.

    Thx, Joe

    [EDIT]
    Eine Wunschecke gibts hier ja in der Form nicht.
    Es wäre jedoch fürs B2B Geschäft brauchbar, wenn man per Wahlschalter "Netto faktura" erlauben könnte, wenn z.B. wie bei uns die Rechnungen aus einer gesonderten und spezialisierten Warenwirtschaft kommt.

    2019 kam die Anfrage ja schon mal >> Selbstabholung immer MwSt. berechnen, hat sich dann aber wohl im Sand verlaufen...

    noRiddle (revilonetz)

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    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #5 am: 03. September 2024, 17:10:43
    Dieses Ansinnen gehört ins Ticket-System, denn es wird hier aus nachvollziehbaren Gründen nicht alles gelesen.

    Gruß,
    noRiddle

    Timm

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    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #6 am: 03. September 2024, 20:05:59
    @KJoe
    Der zitierte Thread ist doch nicht im Sand verlaufen, wenn MwSt berechnet wird bei Selbstabholung. Scheinbar war es damals anders. Alles was in D verkauft wird, unterliegt der USt, abgesehen von Ausnahmen wie Briefmarken.

    Das wird nie Shopstandard werden, da es nicht korrekt wäre. Und wie schon erwähnt du begibst dich da in ein großes Risiko. Lass das Finanzamt mal bei dir prüfen und der Prüfer findet einen solchen Fall mit Selbstabholung ohne MwSt. Dann heißt es bitte alle Selbstabholungsrechnungen mit Rechnungsadresse Ausland und alle dazugehörigen Verbringungsnachweise vorlegen. Da hilft dir auch die Klausel nichts. Du musst am Ende nachweisen, dass die Ware ins Ausland gelangt ist.

    Ist das gleiche wie bei Sendungen ins Drittland wie die Schweiz ohne MwSt. Da kann das Finanzamt auch die Sendungsverfolgungsnachweise verlangen. Ist doch der einfachste Weg für die, um an Geld zu kommen.

    Gruß Timm

    Tomcraft

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    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #7 am: 03. September 2024, 20:14:22
    Er hatte Ticket #2819 dazu erstellt, aber ich denke nicht, dass wir das nochmal erweitern werden.
    Nach unserer Auffassung ist es so genau richtig.

    Grüße

    Torsten

    KJoe

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    Re: Ausländischer Händler zahlt Mwst. bei Selbstabholung
    Antwort #8 am: 05. September 2024, 12:20:17
    Alles klar, dann kann das Thema zu.

    Wir stellen wie immer eine Ausnahme dar. Es sind zu 100% Ersatzteile für jeweils ein spezielles Fahrzeug, das bei dem jeweiligen Händler im Ausland in der Werkstatt steht.
    Und ja, wir hatten auch zwischendurch mal wieder ne Prüfung. In großen Ladengeschäften mit angebundenem Onlineshop glaubt das FA immer was holen zu können. ;-)

    Die KFZ Branche hat eh mit diversen Ausnahmen zu kämpfen. Privatleute aus dem dem Ausland (NichtEU/Drittland) zahlen immer die Steuer mit, ohne sie erstattet zu bekommen. Wer das nicht will, muss im eigenen Land kaufen.
    Aber Fahrzeugverkäufe finden netto an Händler statt, wobei dann eben als Gelangensnachweis der Text auf der Rechnung ausreichend und rechtlich gesichert ist, auch wenn der Händler das Fahrzeug selbst abholt.

    Wir bleiben also bei der manuellen Abwicklung. Händler müssen sich anstellen und hier bezahlen... :-)

    VG Joe
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