Antwort #16 am: 22. Juni 2024, 06:13:01
[...]Ein Verlinken auf eine zusätzliche Seite erfüllt daher wahrscheinlich nicht die Bedingungen. Stattdessen müssen die Informationen direkt im Shop selbst hinterlegt werden.[...]
Ich verstehe das so, dass die Informationen nicht auf einer Shop-Fremden Seite stehen dürfen. Das andere ist eine Annahme, keine Festlegung.
Da beißt sich doch die Katze selbst in den Schwanz, wenn man dazu die Vorschriften, die noch mit dran hängen, liest. Da ist das Anzeigen der Herstellerdaten die kleinste Hürde.
[...]Im Falle eines Rückrufs muss es möglich sein, alle betroffenen Verbraucher:innen zu ermitteln und benachrichtigen zu können[...]
Und das ist dann im Sinne der DSGVO erlaubt.
Solche Regeln wünsche mir auch für die EU-Politiker: innen. Die brauchen weder randschreiben, wer genau und was sie verzapft haben, noch informieren sie uns so aufgeschlüsselt darüber, wo man den Schei.... wieder zurück geben kann. Was ist da mit Lieferkette und Verantwortung.
Ich bin gespannt wie sich die Umsetzung dieser Vorschriften dann auf Offline-Shops und Werbeprospekte auswirkt. Und *gut* ist dabei gleichfalls, dass der Konkurrent alle Informationen auf dem Silbertablett erhält mit allen Kontaktdaten.
BG Karsta