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  • Thema: 3 Fragen von Bedeutung: Rechtsform, Verpackungsverordnung und ElektroG

    AndiDreas

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    • Beiträge: 47
    Vorab: ich möchte hier keine Rechtsberatung. ;) Nicht, dass es falsch verstanden wird...

    Ich habe ein paar Grundsatzfragen, welche mir gerade ganz schön den Kopf zerbrechen. Von den Antworten (und die eines RA's) hängt die weitere Zukunft meines Projektes ab. Rechtsgültige Antworten wird mir allerdings nur ein RA geben können, wo ich noch einen Termin vereinbaren muss. Aber vielleicht hat ja jemand von euch (zu meiner "Vorbereitung") schon ein paar Antworten auf Lager... :)

    Los gehts.

    1. Rechtsform. Ich möchte alleine einen Onlineshop betreiben. Somit kommen für mich 3 Rechtsformen in Frage: a) Einzelunternehmer, b) Eingetragener Kaufmann und c) Mini-GmbH. Was würdet ihr empfehlen? Bitte keine ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Rechtsformen. Hier gibt es ja auch bestimmt genügend "Einzelkämpfer" und das wären eben genau meine 'Tippgeber'... :)

    2. Verpackungsverordnung. Ich müsste für meine Ware, welche verkauft ist und verschickt werden soll, eine Verpackung herstellen (lassen). Laut der Verpackungsordnung muß diese Verpackung lizensiert sein und man muß sich bei einer bestimmten Firma registrieren.

    Zitat
    1. Wer muss sich registrieren lassen?

    In der neuen Verpackungsverordnung ist vorgesehen, dass sich jeder sog. "Erstinverkehrbringer" registrieren lassen muss. Das bedeutet, dass jeder Händler, der an einen Verbraucher liefert und bei diesem dann die Verpackung anfällt, sich einem der in der Verordnung genannten dualen Systeme anschließen muss.

    Ein paar Dinge stehen hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/01/08/die-sieben-haeufigsten-fragen-und-antworten-zur-neuen-verpackungsverordnung/

    Verstehe ich es richtig, wenn ich speziell für mich eine Verpackung herstellen lasse, muss ich mich z.B. hier: http://www.baehr-verpackung.de/ oder hier http://www.zentek.de registrieren?

    Wenn ich aber eine fertige und passende Verpackung bei einer (anderen) Firma kaufe (welche Verpackungen herstellt) brauche ich mich nicht registrieren?

    Noch ist dies für mich "leicht verwirrend"... :(

    3. ElektroG. Ich verkaufe später in meinem Onlineshop Leuchten. Allerdings stelle ich aus fertigen Leuchten und anderen Bestandteilen Einzelstücke her, also keine Massenware. Mit anderen Worten: Ich kaufe z.B. bei einem Hersteller / Händler einen einflammigen Spot, dieser wird in keinster Weise verändert, ist aber Bestandteil meiner späteren fertigen Leuchte.

    Ich möchte jetzt noch nicht darauf eingehen, wie meine fertige Leuchte aussieht. Aber ich werde die komplett fertige Leuchte unter einem anderen (nämlich meinem Firmennamen) später verkaufen wollen. Bin ich deswegen ein Hersteller, wie es die Stiftung "elektro alt geräte" hier feststellt? : http://www.stiftung-ear.de/faq/hersteller/index_ger.html#fragen690 steht:

    Zitat
    Wer ist entsprechend ElektroG "Hersteller"?

    Nach § 3 Abs. 11 ElektroG jeder, der, unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, gewerbsmäßig,

    1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (s. dort),

    2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint,

    3. Elektro- und Elektronikgeräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder

    4. in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt (sog. Fernkommunikation - s. dort). ...

    So, jetzt stellt sich die Frage, unter welchen Punkt ich dann später fallen würde!? Wenn es Punkt 1 ist, kann ich mein Projekt sofort abhaken, weil die Gebühren bei der Stiftung echt heavy sind. Wenn es Punkt 2, der zweite Teilsatz ist, bräuchte ich ja "nur" einen Aufkleber des Leuchtenherstellers (sichtbar) auf der gekauften Leuchte anbringen und müsste dann nicht in diese Stiftung investieren. Richtig??? Die Punkte 3 und 4 treffen m.E. nicht auf mich zu...

    Ich würde mich sehr über hilfreiche bzw. kompetente Antworten freuen. Vielen Dank im Voraus... :)



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=4288.0

    guensi

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    • Beiträge: 2.288
    Na jedenfalls schon mal keine einfachen Fragen.

    Zu 1. kann ich nix sagen, zuwenig Hintergründe, zuviele Möglichkeiten, das musst du individuell für dich lösen (lassen).

    zu 2. Das Gesetz ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach doch da ausnahmsweise eindeutig: Die Verpackung die du in Verkehr bringst muss entweder vom Hersteller oder von dir bei einem anerkannten Anbieter dualer Systeme registriert sein.
    Selber machen = selbst registrieren lassen,
    bereits gelabelte Verpackung verwenden (mit dem Siegel einer anerkannten Institution), dann wird das Registrieren vom Hersteller übernommen und ist im Preis drin. Aber Achtung - das gilt für alle Verpackungsbestandteile, also nicht nur den Karton, sondern auch die Innenverpackung (z.B. Noppenfolie, etc.)

    zu 3. Eine Lampe selber bauen - das hört sich für mich nach herstellen an. Kann mir jedenfalls schwer vorstellen, dass ein Hersteller dir einen Freibrief dafür gibt, seinen Scheinwerfer in eine wie auch immer geartete Lampenkonstruktion einzubauen und dann bereit ist dafür auch noch Verantwortung zu übernehmen. Die Punkte 2-4 beschäftigen sich nur mit dem weiterverkaufen - nicht mit dem verändern oder umbauen und dann weiterverkaufen.

    So jedenfalls verstehe ich das alles als juristischer Laie, weshalb meine persönliche Meinung auch weder als Rechtsberatung taugt, noch Anspruch auf Richtigkeit erhebt.

    AndiDreas

    • Neu im Forum
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    Vielen Dank Guensi, das sind doch schon einmal erste Anhaltspunkte. :)

    Zu 1) Sowas sollte (m)ein StB garantiert wissen...

    Zu 2) Sieht so aus, dass ich mich doch registrieren muss...

    Zu 3) Da werde ich wohl mit den Hersteller der Leuchten mal einen Gesprächstermin vereinbaren... Auch wegen der gesetzlichen Garantie...

    In der Tat handelt es sich bei näherer Betrachtung um tiefgründigere Fragen. Deswegen werde ich bei einem RA einen Termin machen. Habe nämlich keine Lust, mich auf den Hintern zu setzen oder ungeahnte Summen im Vorwege zahlen zu müssen...

    Ich habe es gern geordnet und vollständig. Von daher sollte auch der evtl. spätere Shop hieb- und stichfest sein. Auf irgendwelche Provisorien möchte ich nicht wirklich setzen...

    guensi

    • Viel Schreiber
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    Ja, das würde ich auch für den besten Weg halten, denn mit solchen Fragestellungen nach eigener Vermutung zu operieren kann gewaltig in die Hose gehen.

    AndiDreas

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 47
    Würde für auch auch kein richtiger Weg sein... ;)

    Schade, dass Deutschland so eine gewaltige Bürokratie- und Gesetzeswüste ist. Und schade, dass die Spezies der (mal vorsichtig ausgedrückt) 'Abmahnsüchtigen' nicht aussterben wird. Es wird wohl moch in 250 Jahren in Deutschland Korinthenkac.er, Erbsenzähler und Paragraphenreiter für jedes Staubkorn geben, was irgendwann einmal das Licht der Sonne erblickt hat...

    Kein Wunder, dass der deutsche Mittelstand den Bach runter geht bzw. neue Ideen, Innovationen und Menschen, welche bereit sind, sich selbständig zu machen, in fast allen Belangen ausgebremst werden... Sowas macht doch keinen Spaß. :( Aber das nur nebenbei...

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