Vorab: ich möchte hier keine Rechtsberatung.
Nicht, dass es falsch verstanden wird...
Ich habe ein paar Grundsatzfragen, welche mir gerade ganz schön den Kopf zerbrechen. Von den Antworten (und die eines RA's) hängt die weitere Zukunft meines Projektes ab. Rechtsgültige Antworten wird mir allerdings nur ein RA geben können, wo ich noch einen Termin vereinbaren muss. Aber vielleicht hat ja jemand von euch (zu meiner "Vorbereitung") schon ein paar Antworten auf Lager...
Los gehts.
1. Rechtsform. Ich möchte alleine einen Onlineshop betreiben. Somit kommen für mich 3 Rechtsformen in Frage: a) Einzelunternehmer, b) Eingetragener Kaufmann und c) Mini-GmbH. Was würdet ihr empfehlen? Bitte keine ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Rechtsformen. Hier gibt es ja auch bestimmt genügend "Einzelkämpfer" und das wären eben genau meine 'Tippgeber'...
2. Verpackungsverordnung. Ich müsste für meine Ware, welche verkauft ist und verschickt werden soll, eine Verpackung herstellen (lassen). Laut der Verpackungsordnung muß diese Verpackung lizensiert sein und man muß sich bei einer bestimmten Firma registrieren.
1. Wer muss sich registrieren lassen?
In der neuen Verpackungsverordnung ist vorgesehen, dass sich jeder sog. "Erstinverkehrbringer" registrieren lassen muss. Das bedeutet, dass jeder Händler, der an einen Verbraucher liefert und bei diesem dann die Verpackung anfällt, sich einem der in der Verordnung genannten dualen Systeme anschließen muss.
Ein paar Dinge stehen hier:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/01/08/die-sieben-haeufigsten-fragen-und-antworten-zur-neuen-verpackungsverordnung/Verstehe ich es richtig, wenn ich speziell für mich eine Verpackung herstellen lasse, muss ich mich z.B. hier:
http://www.baehr-verpackung.de/ oder hier
http://www.zentek.de registrieren?
Wenn ich aber eine fertige und passende Verpackung bei einer (anderen) Firma kaufe (welche Verpackungen herstellt) brauche ich mich nicht registrieren?
Noch ist dies für mich "leicht verwirrend"...
3. ElektroG. Ich verkaufe später in meinem Onlineshop Leuchten. Allerdings stelle ich aus fertigen Leuchten und anderen Bestandteilen Einzelstücke her, also keine Massenware. Mit anderen Worten: Ich kaufe z.B. bei einem Hersteller / Händler einen einflammigen Spot, dieser wird in keinster Weise verändert, ist aber Bestandteil meiner späteren fertigen Leuchte.
Ich möchte jetzt noch nicht darauf eingehen, wie meine fertige Leuchte aussieht. Aber ich werde die komplett fertige Leuchte unter einem anderen (nämlich meinem Firmennamen) später verkaufen wollen. Bin ich deswegen ein Hersteller, wie es die Stiftung "elektro alt geräte" hier feststellt? :
http://www.stiftung-ear.de/faq/hersteller/index_ger.html#fragen690 steht:
Wer ist entsprechend ElektroG "Hersteller"?
Nach § 3 Abs. 11 ElektroG jeder, der, unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, gewerbsmäßig,
1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (s. dort),
2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint,
3. Elektro- und Elektronikgeräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder
4. in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt (sog. Fernkommunikation - s. dort). ...
So, jetzt stellt sich die Frage, unter welchen Punkt ich dann später fallen würde!? Wenn es Punkt 1 ist, kann ich mein Projekt sofort abhaken, weil die Gebühren bei der Stiftung echt heavy sind. Wenn es Punkt 2, der zweite Teilsatz ist, bräuchte ich ja "nur" einen Aufkleber des Leuchtenherstellers (sichtbar) auf der gekauften Leuchte anbringen und müsste dann nicht in diese Stiftung investieren. Richtig??? Die Punkte 3 und 4 treffen m.E. nicht auf mich zu...
Ich würde mich sehr über hilfreiche bzw. kompetente Antworten freuen. Vielen Dank im Voraus...
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