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  • Thema: Wareneingang und Verkauf in EÜR / GuV

    donc

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    Wareneingang und Verkauf in EÜR / GuV
    am: 28. Februar 2010, 16:05:49
    hi leute vielleicht weiß ja einer genau bescheid:
    Es geht um eingekauft Waren die so weiterverkauft werden also nicht zur eigenen Benutzung.
    Wie wird der Wareneinkauf in der EÜR aufgeführt?
    Ist das richtig:

    z.B. Ausgaben: Wareneinkauf 3000€
                     Einnahmen: 2000€
                       Gesamt: -1000€

    Oder wird der übrige Warenbestand als "Guthaben" noch dazu gerechnet?
    Weil ich hab zwar -1000€ Gemacht, jedoch hab ich ja noch Ware in Wert von über 1000€?

    Bitte um Hilfe



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    spectrum

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    Wareneingang und Verkauf in EÜR / GuV
    Antwort #1 am: 01. März 2010, 17:41:25
    Da du nicht alle Waren verkauft hast, stimmt deine Rechnung. Die Waren die du nicht verkauft hast sind somit der Lagerwert.

    donc

    • Fördermitglied
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    Wareneingang und Verkauf in EÜR / GuV
    Antwort #2 am: 07. März 2010, 23:03:02
    Vielen Dank für die Hilfe

    vsell

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    Wareneingang und Verkauf in EÜR / GuV
    Antwort #3 am: 08. März 2010, 16:37:41
    oooops... und wo bleibt die liebe Umsatzsteuer  :?  :silly:

    Unsatzsteuerrückzahlungen sollen ja theoretisch auch Einkommen bedeuten ...hmmm  :whistle:

    Enrico007

    • Frisch an Board
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    Wareneingang und Verkauf in EÜR / GuV
    Antwort #4 am: 08. März 2010, 20:03:46
    Für die USt macht man ja eine entsprechende Meldung in der die Vorsteuer und USt entsprechend am Steuerkonto gebucht werden - das gibt dann eine Gutschrift oder Zahllast.
    Diese Beträge fließen aber nie in eine Einkommensteuererklärung ein.
    So ist das jedenfalls in Österreich.
    Da die Steuergesetze sehr ident sind, gehe ich davon aus, dass das in D auch so ist.

    Eine USt oder Vorsteuer ist nie ein Einkommen bzw. wir bei jeder Buchung extra im Kontenplan verteilt.

    Gruss
    Erich

    vsell

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    Wareneingang und Verkauf in EÜR / GuV
    Antwort #5 am: 09. März 2010, 00:27:47
    Das kommt auf die Gewinnermittlung an.
    Bei der Bilanzierung ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, d.h. die USt, die du in Rechnung gestellt hast, ist keine Betriebseinnahme und die von dir geleisteten Ust-Zahlungen an das Finanzamt sowie die USt die dir in Rechnung gestellt wurde und die du als Vorsteuer gelten machen kannst, stellen keine Betriebsausgaben dar.

    Bei der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnung) ist das anders. Dort zählt die von dir in Rechnung gestellte USt als Betriebseinnahme, umgekehrt sind die Ust-Zahlungen an das Finanzamt und die von die gezahlte Vorsteuer Betriebsausgaben.

    Bei der EÜ-Rechnung ergibt sich nur eine Gewinnverschiebung durch den Ansatz der USt-Einnahmen bzw. Zahlungen für ein Kalenderjahr in verschiedenen Jahren. Z.B. die USt-VA für IV/08 ist erst bei Zahlung in 2009 als Betriebsausgabe abzugsfähig. Würde sie in 2008 gezahlt, wäre auch bei der EÜ-Rechnung die Umsatzsteuer ein "durchlfd. Posten", da Ust-Einnahmen ./. abzugsfähige Vorsteuer ./. Zahlungen an das Finanzamt in der Summe 0,00 € ergibt

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