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  • Thema: Diese Änderungen bringt die Omnibus-Richtlinie für Bewertungen

    Tomcraft

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    Am 28. Mai 2022 trat die Omnibus-Richtlinie in Kraft. Online-Händler mussten sich auf zahlreiche Änderungen einstellen. Unter anderem gibt es neue Pflichten, für all diejenigen, die Kundenbewertungen in ihrem Shop zur Verfügung stellen.

    Auf Online-Händlerinnen und -Händler kamen ab dem 28. Mai neue Pflichten zu. Neben Änderungen in der Preisangabenverordnung kommt es auch zu einigen Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
    Kundenbewertungen sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein entscheidendes Kaufkriterium. Doch häufig ist es nicht ersichtlich, ob diese Bewertungen wirklich von Kunden des Shops stammen oder ob sich sogar um Fake-Bewertungen handelt. Mit der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie soll sich das nun ändern. Denn in Zukunft sind Shop-Betreiber dazu verpflichtet, zu informieren, ob die Authentizität der Kundenbewertungen überprüft wird, und wenn ja, wie diese Prüfung vorgenommen wird.

    Keine Pflicht zur Überprüfung
    Bei der neuen Regelung handelt es sich nicht um eine Pflicht zur Überprüfung, sondern nur um eine Informationspflicht darüber, ob überhaupt eine Prüfung stattgefunden hat und wenn ja, wie. Es ist also weiterhin möglich, Rezensionen ohne Authentizitätsprüfung zu veröffentlichen. Dann muss allerdings ein Hinweis erfolgen, dass keine Prüfung stattgefunden hat.
    Wenn eine Prüfung stattfindet, sollte sie darauf abzielen, dass nur Leute, die das Produkt wirklich erworben haben, eine Bewertung abgeben können. Das kann zum Beispiel gewährleistet werden, in dem der Kunde nach dem Kauf einen Link zugeschickt bekommt und nur über diesen Link eine Bewertung abgegeben werden kann. Oder, indem jede Bewertung vor Veröffentlichung überprüft wird, ob sie wirklich von einem Kunden des Shops stammt.
    Der Händler muss dann darüber aufklären, für welche Art der Überprüfung er sich entschieden hat. Der Hinweis, darüber, ob und was für eine Überprüfung stattgefunden hat, muss transparent, gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe der Bewertungsfunktion zu finden sein. Es besteht auch die Möglichkeit, jede einzelne Bewertung mit einem Hinweis zu versehen. Das ist etwa dann nötig, wenn es sowohl verifizierte als auch nicht verifizierte Bewertungen gibt.
    Händler werden nur dann in die Pflicht genommen, wenn sie selber in ihrem Shop Bewertungen veröffentlichen. Bei Bewertungen, die Händler auf einem Marktplatz erhalten, besteht keine Pflicht, diese zu überprüfen. Hier ist der Marktplatz in der Verantwortung.

    Sanktion von Fake-Bewertungen
    Auch die sogenannte Schwarze Liste, die sich im Anhang des UWG befindet, wird um zwei Tatbestände, die Kundenbewertungen betreffen, erweitert. In der Schwarzen Liste befinden sich konkrete Verhaltensweisen, die stets unzulässig geschäftliche Handlungen darstellen. Darunter fällt in Zukunft, die Behauptung, dass eine Prüfung stattgefunden hat, obwohl dies nicht der Fall ist.
    Außerdem die Erstellung, oder die Nutzung von Fake-Bewertungen, findet sich in Zukunft explizit in der Schwarzen Liste wieder.

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    Über die Autorin:
    Hanna Hillnhütter verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium, mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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    16. Februar 2022, 18:28:52 von Tomcraft
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    08. Juni 2016, 10:27:15 von hpzeller
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    16. Juli 2012, 10:09:18 von compcasper
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