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  • Thema: Summe, netto fehlt bei manueller Anlage einer Bestellung fehlt.

    halunke

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    Hi zusammen,

    ich wurde von einem unserer Kunden darauf hingewiesen, das die "Summe, netto" in der Rechnung fehlt.  (Rechnung über 150 Euro)
    Nach einigen Test wurde klar, das diese Problemantik nur bei Bestellungen auftritt, die ich im Admin von Hand anlege -> Neue Bestellung.
    Bestellungen die vom Kunden direkt getätigt werden funktionieren ohne Probleme.

    Aktuell setzten wir die Shopversion v2.0.5.1 ein.

    Hat hierzu jemand eine Lösung?

    Gruß und danke
    der Halunke

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=42440.0

    noRiddle (revilonetz)

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    Wo kommt diese alte Geschichte mit "Summe netto" bei Rechnungen über 150 Euro eigtl. her ?
    Ich bezweifele, daß das nötig ist.

    Abgesehen davon. Kannst du die "Summe netto" nicht anlegen und speichern ?

    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    Gruß,
    noRiddle

    Q

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    Wo kommt diese alte Geschichte mit "Summe netto" bei Rechnungen über 150 Euro eigtl. her ?
    Ich bezweifele, daß das nötig ist.

    Sollte glaub mal auf 250 EUR geändert werden.
    Kleinbetragsrechnung

    halunke

    • Frisch an Board
    • Beiträge: 56
    Danke noRiddle,
    ich kann die "Summe, netto:" von Hand anlegen, das hilft mir erstmal weiter, dennoch schade das dies nicht automatisch funktioniert.

    Gruß
    der halunke

    noRiddle (revilonetz)

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    @oneQ
    Wo steht da etwas von "Summe netto" ?

    Siehe hierzu auch den von mir vor fast 5 Jahren gestarteten Thread Feld "MwSt. anzeigen ab Kaufbetrag" bei Kundengruppen, an welchem du dich damals auch beteiligt hattest.

    Ich bin nach wie vor der Meinung, daß mit dieser zwingenden Angabe der "Summe netto" ab einem bestimmten Rechnungsbetrag etwas mißinterpretiert wurde und es konnte mir noch niemand einen Rechtstext nachweisen welcher das belegt. Ich würde den Betrag in den Einstellungen unverhältnismäßig hoch setzen, dann taucht die "Summe netto" nicht mehr auf, außer natürlich bei Netto-Rechnungen.
    Eigtl. würde ich sogar empfehlen das vollständig aus modified zu entfernen.

    OffTopic: Nochmals schön zu sehen: Der von hpzeller verlinkte Loriot-Sketch ;-).

    Gruß,
    noRiddle

    Q

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    Ok. Falschen Paragraphen rausgesucht.

    Wie wäre Paragraph 14 Abs. 4 Punkt *edit* 8 (besser als 7)

    IHK:
    Zitat
    Steuersatz sowie Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung  

    Bin IT-Mensch und kein Kaufmann oder Steuerexperte.  Es gilt ja immernoch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"  :nixweiss:

    GTB

    • modified Team
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    Korrekt, der Betrag kann auf 250 angehoben werden. Sogenannte Kleinbetragsrechnungen haben geringere Anforderungen.

    Gruß Gerhard

    noRiddle (revilonetz)

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    @oneQ
    Bitte mal verlinken, finde ich nicht.

    Gruß,
    noRiddle

    Q

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    Timm

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    Moin

    Hier der Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

    Da steht aber auch nichts von Nettobetrag als Pflicht. Und ich hab bisher auch nichts dazu gefunden. Ab 250€ muss zusätzlich mindestens der Leistungsempfänger angegeben werden und der Steuerbetrag. Während darunter nur der Hinweis auf 19% reichen würde. Aber das machen wir ja alles auch schon bei kleineren Beträgen.

    Gruß Timm

    EDIT: Geändert siehe Antwort #12

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
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    Meine Worte, auch bereits in dem von mir weiter oben verlinkten Thread.

    Gruß,
    noRiddle

    *NACHTRAG*
    Und es würde auch keinen Sinn machen...., was leider in ol' Germany und der EU kein Hinderungsgrund wäre trotzdem solche Regeln zu erlassen.

    Q

    • Fördermitglied
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    Doch Nr. 7:

    Zitat
    7.
    das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
    Entgelt dürfte Nettobetrag je Steuersatz sein, denn

    Zitat
    8.
    den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
    ... der Steuerbetrag kann wohl schlecht auf das Brutto entfallen.

    Rein von meinem mathematischen Verständnis her.  :-?

    *Nachtrag* Die Sinnhaftigkeit ist eine andere Sache und da stimme ich dir voll zu. Nur das hilft am Ende vermutlich nicht, wenn das FA doch mal genauer prüft

    Timm

    • Fördermitglied
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    Upps

    Entgelt ist wirklich netto.

    Siehe §10 Abs. 1 UStG

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html

    Zitat
    (1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

    Gruß Timm

    noRiddle (revilonetz)

    • Experte
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    • Geschlecht:
    Mmh, kann man so interpretieren, ja muß man fast.
    Ich sehe jedoch nirgends die 250 in dem Zusammenhang. So wie ich das jetzt lese müsste immer die Netto-Summe angegeben werden.

    Jedenfalls muß was an der Darstellung der Zusammanfassung getan werden, wie ich in
    Feld "MwSt. anzeigen ab Kaufbetrag" bei Kundengruppen Antwort #12
    meine dargelegt zu haben.

    Gruß,
    noRiddle

    Timm

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 6.255
    Das sind die Anforderungen die für alle Rechnungen gelten und dann gibts die Ausnahmen für Kleinstrechnungen.

    §10 Abs. 6 UStG
    Zitat
    (6) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens durch Rechtsverordnung bestimmen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen

    §10 Abs. 6 Satz 3 UStG
    Zitat
    Rechnungen bestimmte Angaben nach Absatz 4 nicht enthalten müssen,

    Und dann gehts hier weiter: Bundesministerium Finanzen - Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2018/2019 -A. Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und Umsatzsteuer-Anwendungserlass

    §33 UStDV
    Zitat
    Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    1) den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,

    2) das Ausstellungsdatum,

    3) die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und

    4) das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

    Gruß Timm
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