Das Urteil ist aus 2019 vom EuGH - das gilt (leider) bis heute noch m.W. Es ist noch ein wenig verstrickter - auch mit dem "normalen" Paypal, denn was "notwendig" ist und was nicht hängt davon ab, ob und wenn ja, welche anderen Zahlungsarten du anbietest. So kann es auch passieren, dass der normale Paypalbutton (oder z.B. auch die ganzen Ratenzahlungsbanner von Paypal, Rechnungskauf etc.) ohne Einwilligung des Shopbesuchers vorrher nicht angezeigt werden dürfen.
Ich bin ein gebranntes Kind was das betrifft und musste da durch die eine oder andere Rechtssprechung, aber wie gesagt: Keine Details - hab genug bezahlt
Ich bin ein Gegner von diesem ganzen Cookiebannerzeug, es regt mich auf dass egal wohin ich klicke erstmal son Teil ins Gesicht springt - manchmal beim Handy so groß, dass ichs gar nicht wggedrückt bekomme - aber "the Regels are the Regel"s wie ein großer Mann mal sagte.
Grüße
Alina