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  • Thema: Internetrecht

    vsell

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    Internetrecht
    am: 07. März 2009, 15:25:06
    Obwohl manch Einer das Net offensichtlich für rechtsfreien Raum hält ist dem nicht so.

    Gerade für Onlinehändler sind die Gesetzesvorgaben sehr strikt gehalten, auch wenn man über Sinn und Unsinn mancher Verordnung streiten kann.

    Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster hat nun einen lesenwerten Beitrag mit Urteilen und Quellen etc verfasst.

    Kleine Pflichlektüre ... besonders für Newbees
    Download (kostenlos ) gibts hier:

    http://vg00.met.vgwort.de/na/8181c8ca7c1ad67f6567?l=http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2009.pdf



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=417.0
    Trade Republic - Provisionsfrei Aktien handeln

    Anonym

    • Gast
    Internetrecht
    Antwort #1 am: 10. März 2009, 00:26:21
    Danke dir für den Link, hast mich daran erinnert, das es ja ne neue Version davon gibt.
    Hatte vor ner Zeit schon mal geschaut und da hieß es, das Skript wird in ein paar Wochen veröffentlicht.

    Was meint ihr, könnte man nen extra Thread aufmachen, in dem so wichtige eBooks / PDFs gesammelt werden. Alles was so ein frischer Shopbetreiber gebrauchen kann.
    Ist nur die Frage wie man das am besten macht, damit nur die Links dort sind und keine sonstigen Posts, damit es übersichtlich bleibt.

    Gibt da z.B. noch den E-Commerce-Leitfaden unter http://www.ecommerce-leitfaden.de/

    JanH

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 2
    Internetrecht
    Antwort #2 am: 10. März 2009, 07:36:14
    Vielen Dank für dn Link.
    Super Sache

    Was haltet Ihr von Vereinen wie den Bundesverband Onlinehandel und so? http://www.bvoh.de/

    Grüße Jan

    vsell

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    Antwort #3 am: 10. März 2009, 09:42:18
    Hallo JanH,
    erst mal Danke und willkommen an Bord.
    Zu deiner Frage die Antwort: Garnichts !

    Natürlich kann man jedem Karnickelzüchterverein oÄ in Deutschland beitreten, also auch einem "Bundesverband der Onlinehändler".
    Betrachtet man das Szenario aber mal genauer, so stammen die angebotenen Infos weitgehend von Axel Gronen, dem selbsternannten Ritter gegen Ebäh(wortfilter.de) oder anderen, auch ohne Mitgliedschaft zugänglichen Quellen wie zB
    http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/onlinerecht/23/5/1

    Und ob ich nun ein weiteres Siegel für meinen Shop benötige... ich denke nein.

    Gerade solche Aussagen wie
    Zitat:
    rechtliche Sicherheit
    Ein Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist es, unseren Mitgliedern rechtliche Sicherheit in diesem jungen und sehr dynamischen Markt zu bieten.
    Zitat Ende
    lassen mich an der Seriösität doch stark zweifeln.
    Eine wie auch immer geartete "rechtliche Sicherheit" im Onlinehandel gibt es nicht !!!
    Gleiche und ähnliche Aussagen findet man immer wieder in Bezug auf "Anwaltsflatrates" nach dem Motto: wir machen ihren Shop abmahnsicher.
    Abmahnsicher ist nix - Fakt !
    Ein wenig amüsiert bin ich dann bei weiteren Aussagen solcher "Mitgliedervertretungen", welche Netzwerke aufbauen wollen, neue Handelsplattformen einrichten wollen, neue Sicherheit im Internet herstellen wollen.
    Die Betonung liegt da meist auf "wollen".
    Zuerst wollen die meist mein Geld.
    B2B und B2C-Plattformen gibts zu hunderten im Net und das auch ohne Mitgliedsbeiträge und Vereinsmeierei.
    Die Mitgliedschaft in solchen Vereinen schütz mich nicht vor cashgeilen Jung-Rechtebiegern auf Abmahnkurs, schützt mich nicht vor betrügerischen oder einfach auch mal dummen Kunden und ob ich dadurch mehr Kunden gewinne stelle ich heftigst in Frage.

    Ergo: um ein Hähnchen essen zu wollen muss ich keinem Geflügelzuchtverein beitreten



    vsell

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    Antwort #4 am: 10. März 2009, 12:14:41
    Hallo Anonym, so ne Newbee-Corner mit Tipps ´n Tricks, Links und Downloads wäre sicher ne Idee solange das Ganze in den Forenrahmen passt...

    @Christian

    Was hälst Du davon ???

               
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