Antwort #8 am: 27. Januar 2021, 04:55:35
Hallo,
Ich sehe das so, - Meinung-:
wenn man die Kommentare, die zu den Bestellungen gemacht wurden als personenbezogene Daten exportieren MUSS, dann muss man auch gleich die Bestellungen mit exportieren... 😊
Aber ich erlaube mir in puncto Datenschutz auch gerne eigene Einschätzungen, die rechtlich vor einem deutschen, jungen Richter evtl. In Frage gestellt werden würden..... oh sorry.... ich meinte Richtenden... ich möchte ja nicht dass jemand annimmt, ich meinte nur männliche Richter... 😉😊
Zusazz:
Allerdings... da die IP Adressen dazugehören, kann es schon gut sein, dass Bestell Anmerkungen als personenbezogen und nicht Bestellungsbezogen gewertet werden.