Antwort #6 am: 29. März 2020, 00:25:49
Abend
ZB. bei Stoffen darf man das nämlich nicht, da dem Kunden die Materialzusammensetzung bekannt sein muss bevor er den Artikel in den Warenkorb legen kann. Er darf das also erst in der Artikeldetailansicht in den Warenkorb packen, wenn ihm alle Informationen zur Verfügung standen. Das gibts sicher bei einigen Warengruppen. Also Obacht, sonst kann es zu Anmahnungen kommen.
Gruß Timm