So heißt es gerade aktuell auf “heise resale”. Die Schlagzeile erstaunte mich nicht schlecht und so will ich sie euch keinesfalls vorenthalten, da doch einige von euch davon betroffen sein werden.
Die Ausnahmeregelung, dass zusätzlich zur nicht gesetzlichen Einheit, wie beispielsweise Zoll die gesetzliche Einheit Zentimeter angegeben werden kann, wenn die gesetzliche Einheit dabei klar sichtbar hervorgehoben ist wurde nun verlängert.
Hier ein kurzer Ausschnitt:Diese Ausnahmeregelung war zwar ursprünglich nur bis zum Ende des Jahres 2009 befristet und schürte bereits die Befürchtung, dass Händlern, welche IT- und Unterhaltungselektronik verkaufen, mit Beginn des Jahres 2010 reihenweise Abmahnungen ins Haus flattern. Ende Oktober vergangenen Jahres wurde die Befristung allerdings wieder aufgehoben und so spricht auch weiter grundsätzlich nichts dagegen, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere bei der Gestaltung von Anzeigen und Webshops die Bemaßung im vor allem bei Notebooks und Bildschirmen gewohnten “Zoll” anzugeben – jedenfalls dann, wenn man sich an die Regeln hält.
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