Hallo koshiro,
die Antwort auf Deine Frage wird klar, wenn man sich vor Augen führt, was die Widerrufsbelehrung eigentlich ist: Eine Belehrung mit Hilfe derer der Verbraucher über seine Rechte und die Widerrufsfolgen belehrt wird.
Findet sich der "40-€ Hinweis" nur in der Widerrufsbelehrung, nicht aber im Vertragstext oder den AGB , so bedeutet das, dass über einen Umstand "belehrt" wird, der eben gerade nicht vereinbart ist.
Die einfachste Lösung für dieses Problem: In die AGB sollte eine Klausel aufgenommen werden, welche die Kostentragungspflicht genau so regelt, wie es in der Widerrufsbelehrung angegeben ist. Was das angeht findet sich eine ganz gute Regelung im hier im Forum veröffentlichten Vertragsmuster-Paket. (Teil 2, Grundmuster AGB für Online-Shop und ebay.pdf, § 4, Abs. 6)
LG,
Tobias aka Homunk