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  • Thema: "Abmahnfallen" - LG Bochum Beschluss vom 20.04.2009

    Homunk

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    Hallo liebe Forenteilnehmer,

    über den JurPC Newsletter ist mir letztens ein ganz interessanter Link ins Haus geflattert, den ich allen E-Shopbetreibern nicht vorenthalten möchte.

    Das Landgericht Bochum hatte es im April des letzten Jahres mit einem Fall zu tun, der ganz übersichtlich zeigt, was man vor allem in der Widerrufsbelehrung alles falsch machen kann. Zwar ging es in dem entschiedenen Fall um einen Verkauf über eine Auktionsplattform, die Punkte sind aber auch auf normale E-Shops übertragbar.

    LG Bochum, Beschluss vom 20.04.2009 (Link zu JurPC)

    Insbesondere die Punkte 4. und 7. werden meiner Erfahrung nach in den meisten E-Shops falsch gemacht. Erstaunlicherweise machen selbst Anwaltskollegen immer wieder genau diese Fehler bei der Überprüfung von E-Shops und der Erstellung von AGB.

    Also besser kurz lesen und den Shop checken. Das kann viel Geld, Zeit und Nerven sparen ;)

    LG aus Augsburg,
    Tobias aka Homunk



    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=4061.0

    koshiro

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    "Abmahnfallen" - LG Bochum Beschluss vom 20.04.2009
    Antwort #1 am: 17. Februar 2010, 10:29:36
    Hallo Homunk,
    danke für den Beitrag, aber wie wäre den Punkt 4 nun wirklich richtig, so wie es da steht ? Da Du ja sagst das selbst Anwaltskollegen immer wieder diesen Fehler machen.
    Gruß
    Micha

    Tomcraft

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    "Abmahnfallen" - LG Bochum Beschluss vom 20.04.2009
    Antwort #2 am: 17. Februar 2010, 10:38:21
    Vielen Dank für diesen Hinweis! :thumbs:

    Grüße

    Torsten

    Tomcraft

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    "Abmahnfallen" - LG Bochum Beschluss vom 20.04.2009
    Antwort #3 am: 17. Februar 2010, 10:40:41
    [...]
    Insbesondere die Punkte 4. und 7. werden meiner Erfahrung nach in den meisten E-Shops falsch gemacht. Erstaunlicherweise machen selbst Anwaltskollegen immer wieder genau diese Fehler bei der Überprüfung von E-Shops und der Erstellung von AGB.
    [...]

    Na super, sind das etwa dieselben, die mich dann hinten rum wieder anschwärzen, weil ich fehlerhafte AGB habe? Die produzieren sich also ihr Arbeit selber? Clevere Geschäftsidee. :satire:

    Grüße

    Torsten

    Homunk

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    "Abmahnfallen" - LG Bochum Beschluss vom 20.04.2009
    Antwort #4 am: 17. Februar 2010, 10:51:20
    Hallo koshiro,

    die Antwort auf Deine Frage wird klar, wenn man sich vor Augen führt, was die Widerrufsbelehrung eigentlich ist: Eine Belehrung mit Hilfe derer der Verbraucher über seine Rechte und die Widerrufsfolgen belehrt wird.

    Findet sich der "40-€ Hinweis" nur in der Widerrufsbelehrung, nicht aber im Vertragstext oder den AGB , so bedeutet das, dass über einen Umstand "belehrt" wird, der eben gerade nicht vereinbart ist.

    Die einfachste Lösung für dieses Problem: In die AGB sollte eine Klausel aufgenommen werden, welche die Kostentragungspflicht genau so regelt, wie es in der Widerrufsbelehrung angegeben ist. Was das angeht findet sich eine ganz gute Regelung im hier im Forum veröffentlichten Vertragsmuster-Paket. (Teil 2, Grundmuster AGB für Online-Shop und ebay.pdf, § 4, Abs. 6)

    LG,
    Tobias aka Homunk

    Homunk

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    "Abmahnfallen" - LG Bochum Beschluss vom 20.04.2009
    Antwort #5 am: 17. Februar 2010, 10:56:27
    Na super, sind das etwa dieselben, die mich dann hinten rum wieder anschwärzen, weil ich fehlerhafte AGB habe? Die produzieren sich also ihr Arbeit selber? Clevere Geschäftsidee. :satire:

    Grüße

    Torsten

    Gute Idee. Und dann übernehmen sie gleich noch das Mandat mit dem Thema "Anwaltshaftung" und verklagen sich im Auftrag des Shopbetreibers selbst auf Schadensersatz wegen der falschen AGB. ;)

    Sollte ich vielleicht auch mal versuchen. Klingt nach einem echten perpetuum-geldproduzierile.

    LG,
    Tobias aka Homunk

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