Das der Nutzer denken könnte, es werden alle Cookies wieder entfernt, dem stimme ich zu. Daher ist es meines Erachtens auch wichtig auf die Formulierung zu achten.
"Ich gestatte das Setzen von Cookies" versus "Ich gestatte die Nutzung von Cookies"
In all den Anwaltsartikeln ist dies tatsächlich eine Problematik die noch nie direkt angesprochen wurde. Alle befassen sich damit, das man dem Nutzer eine Widerspruchmöglichkeit geben soll, die er jederzeit überdenken kann. Auch die Handlungsanweisungen der Kanzleien zeigen auf, das man erst nach Einwilligung Cookies setzen darf. Aber keiner sagt aus, was passieren sollte, wenn der Nutzer nachträglich widerruft.
Mit "keiner macht das so" war zudem auch eher gemeint, das keine der aktuellen Cookie-Lösungen dafür eine Lösung hat. Anbieter wie Cookiebot, Borlabs, Consentmanager und Co., welche teilweise vom Händlerbund oder der IT-Recht-Kanzlei mitgetragen werden, können zwar alle nachträglich widerrufen werden, entfernen aber keine bereits gesetzten Cookies.