Da gibt es nichts zu besprechen. Google Analytics wird einfach nicht ausgeführt und das nachweislich. Es geht in dem Urteil nicht um Code sondern um Cookies. Der Code wird einfach nicht ausgeführt und somit auch kein Cookie gesetzt und wenn dem nachträglich widersprochen wird, sind die Cookies noch da, aber der Code wird danach wieder nicht ausgeführt.
Gruss Gerhard