Antwort #7 am: 05. Februar 2019, 22:42:37
Bei Kauf auf Rechnung das Geburtsdatum als Pflichtfeld anzulegen, da könnte man Probleme wegen der DSGVO bekommen, da diese Frage nicht erforderlich ist. Persönliche Gründe sind dafür unerheblich. Die einzige Möglichkeit ist eine Bonitätsabfrage von Drittanbietern durchführen zu lassen, wofür man m. E. keine Einverständniserklärung benötigt. Denn die IT-Rechtskanzlei weist ausdrücklich daraufhin, dass man, wenn keine Überprüfung von Auslandskunden möglich ist, solange die Lieferung aussetzen kann, bis der Zahlungseingang erfolgt ist. Da müsste man aber m. E. aber auch einen entsprechenen Hinweis für Auslandskunden geben.