Hallo
Freuden_tanz. Danke dir für die Erfahrung.
FräuleinGarn, du engagierst dich ja dauerhaft sehr, trotzdem gilt natürlich auch dir der Dank.
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San Marino fehlt noch als zollrechtliches Unionsgebiet aber Drittland Non EU, richtig.
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Es muß zwischen Zollrecht und der rechtlichen Behandlung der MwSt unterschieden werden.
Auch sollten wir mit Begriffen vorsichtig sein wie "Drittland" u.Ä..
Wenn die von mir verlinkte Seite der Handelskammer HH offiziell benutzte Begriffe benutzt muß zwischen "Drittlandsgebiet", "Gemeinschaftsgebiet" und "Behandlung wie Gemeinschaftsgebiet" unterschieden werden.
Monaco und San Marino sind Drittlandsgebiet werden jedoch was die MwSt betrifft wie Gemeinschaftsgebiet behandelt.
Ich fühle mich jedenfalls durch eure Aussagen erstmal bestätigt.
Es bleibt die Frage was mit
Kanarische Inseln, Insel Helgoland und Gebiet von Büsingen (kannte ich gar nicht (muß man ?
)) zu geschehen hat.
Gibt es weitere Erfahrungsberichte, Wissen, Meinungen ?
Merci.
Gruß,
noRiddle