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  • Thema: Händler müssen Schweizer Kunden nun über Zollgebühren informieren...

    MasterChief

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    Hi,  vielleicht für den ein oder anderen interessant.   Ich habe mir dazu aber auch noch keine weiteren Infos angeeignet.  Der Link ist das erste was ich dazu gefunden habe.

    In DE scheint die Meldung nicht so prominent zu sein wie z.B. die DSGVO oder anderes (wie damals Buttonlösung),  es gibt ja wohl auch Einschränkungen dazu, dennoch kann mans ja mal lesen:

    https://www.onlinehaendler-news.de/recht/gesetze/32096-haendler-muessen-schweizer-kunden-nun-genau-ueber-zollgebuehren-informieren.html?utm_source=Newsletter&utm_medium=Link&utm_campaign=Weekly

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=39342.0
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    lithoverlag

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    Hi Master Chief,
    ich habe es zwar nur kurz überflogen. Aber wenn die Schweiz meint nicht Schweizern Vorschriften zu machen (wobei ich nicht weiß ob sie es dann auch rechtlich durchsetzen kann) dann lassen wir es eben mit Lieferung in die Schweiz, oder empfehlen den EU beitritt.
    Gruß
    Litho

    Buggyboy

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    Hi.

    So wie es da empfohlen wird kommt dann wohl noch wieder eine neue Checkbox dazu, die der Kunde abhaken muß.
    Ob das den Kunden dann überhaupt noch Spaß macht bleibt wohl abzuwarten.

    Lg
    Peter

    Timm

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    Trifft für de Domains nicht zu

    Zitat aus verlinkten Beitrag:

    UPDATE 26. Juli 2018:

    Da die Verordnung viele Fragen zum rechtsicheren Handel in die Schweiz aufwarf, war es unumgänglich, direkt eine Anfrage an die Seco zu verfassen. Diese antwortete schnell und erfreulich für die betroffenen Händler. Zwar sind die Formulierungen der Verordnung nicht abschließend zu verstehen, doch gilt sie nicht für deutsche Händler, die unter einer .de Domain lediglich auch einen Kauf in der Schweiz ermöglichen. Nach Auffassung der Seco soll dies nicht durch die Verordnung erfasst werden, da es zu keiner Täuschung in Bezug auf die Herkunft oder den Versender der Ware kommen kann. Es besteht somit keine Notwendigkeit der Änderung der derzeitigen Praxis.

    hpzeller

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    Bedeutet das, dass deutsche Händler welche ihren Shop unter einer .com Domain betreiben Schweizer Kunden über die Zollgebühren informieren müssen, während dem deutsche Händler die ihren Shop unter einer .de Domain führen dies nicht tun müssten?

    Wenn dem so wäre fände ich das sehr merkwürdig und dann wären ja noch die Händler die ihren Shop ev. unter .com und .de Domain betreiben.

    Gruss
    Hanspeter

    baustelle

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    [...] und dann wären ja noch die Händler die ihren Shop ev. unter .com und .de Domain betreiben.

    Nicht zu vergessen die Händler, die CHF (neben EUR / USD / GBP) als optionale Währung anbieten, auf welcher TLD auch immer der Shop laufen mag.

    Die IT-Recht Kanzlei hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass sie im nächsten Newsletter dazu Stellung nehmen werden.

    Greets,
    Chris

    Q

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    Pragmatischer Lösungsansatz - klappt vielleicht nicht für alle Produkte: Für die Schweiz einfach den doppelten Preis veranschlagen und dem Kunden mitteilen, dass er Zoll und Steuer zurück erstattet bekommt, wenn er die Belege zuschickt. Die Kosten kann man dann bestimmt auch irgendwie als Betriebsausgaben geltend machen.....  :flee-mrgreen:

    hpzeller

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    [...] und dann wären ja noch die Händler die ihren Shop ev. unter .com und .de Domain betreiben.

    Nicht zu vergessen die Händler, die CHF (neben EUR / USD / GBP) als optionale Währung anbieten, auf welcher TLD auch immer der Shop laufen mag.

    Die IT-Recht Kanzlei hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass sie im nächsten Newsletter dazu Stellung nehmen werden.

    Greets,
    Chris

    Auch noch Interessent finde ich in dem Zusammenhang die Frage, wie es mit den Händlern steht, welche in ihrem Shop bei der Registrierung / Anmeldung in einer Dropdown-Liste die Schweiz zur Auswahl stellen und damit implizit  kundtun, dass sich ihr Angebot auch an schweizer Kunden richtet.

    Gruss
    Hanspeter

    MasterChief

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    • Beiträge: 189
    Genauere Infos konnte ich bisher noch kaum finden....  auch in der Schweiz nicht ?!?

    Das bleibt also noch unübersichtlich und kann auch noch viel Arbeit machen, als wäre die DSGVO nicht schon genug....
    Offen ist ja auch ob oder wie so ein Anspruch dann im Ausland durchgesetzt wird.

    Eure Denkansätze sind ja richtig, und man sieht dran daß sich wohl auch die Schweizer mit der Umsetzung noch kaum Gedanken gemacht haben.  Die sollten alle mal zwei Programmierer in ihren Regierungskreisen haben  :)

    Sooo neu ist so ein Hinweis  ja nicht: 
    ich kann mich erinnern daß ich vor einigen Jahren in den letzten Checkout-Schritt das reinprogrammiert habe, so daß alle Kunden mit nicht-deutscher Lieferadresse ganz unten einen Hinweis bekommen daß ggf. Zoll und Steuern bei einer Einfuhr in ihr Land anfallen können.  Allerdings ist das nicht so aufwändig wie die Schweizer es nun wollen, mit genauer Berechnung etc.

    Ist dieser Hinweis eigentlich im aktuellen 2.x Shopsystem schon als Standard integriert ?

    Händlerbund

    • Neu im Forum
    • Beiträge: 4
    Hallo zusammen!

    Nach der Auskunft der Seco zur Anwendbarkeit auf deutsche Händler sollten auch Seiten mit einer .com Domain nicht erfasst werden, wenn der Versand lediglich auch in die Schweiz ermöglicht wird und sie sich nicht ganz speziell auf Schweizer Kunden richten. Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass es sich bei ihnen um einen Schweizer Shop handelt und ein Versand aus der Schweiz stattfindet.

    baustelle

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 1.622
    @Händlerbund

    Danke für die Präzisierung des Sachverhalts. Noch besser wäre es aber gewesen, auf einen so reißerisch aufgemachten Artikel zu verzichten, der erstmal nur Aufregung verursacht.

    [ onlinehaendler-news.de --> "Das Infoportal des Händlerbundes" ]
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