Ich habe jetzt mal meinen Steuerberater interviewt, es gibt viele wenn und aber (zB Thema Ausfuhrbescheinigung) die ein Händler nicht kontrollieren kann, schon gar nicht im Moment der Bestellung.
Lassen wir also diese "nach-dem-Kauf" Dinge weg, genauso wie das Thema "Lieferschwelle", dann kann man das Ganze auf Folgendes runterbrechen.
Mit dem Wissen, was der Händler im Moment des Kaufes in seinem Shop hat, sollte gelten: Steuerfrei ist eine Bestellung ausschließlich dann, wenn
a) Rechnungsland UND Lieferland außerhalb der EU liegen
oder
b) Rechnungsland UND Lieferland außerhalb Deutschlands, innerhalb der EU liegen und der Käufer eine
gültige Ust ID Nummer hat.
Wäre zum Beispiel nur das Rechnungsland in der Schweiz, das Lieferland aber in DEutschland, müsste trotz Schweizer Rechnungsadresse die Lieferung erst einmal BRUTTO erfolgen, da wir nichts über eine eventuelle Ausfuhr wissen.
Wäre das Rechnungsland Deutschland, aber das Lieferland Schweiz, dann müsste wegen der deutschen Rechnungsadresse erst einmal die Lieferung BRUTTO erfolgen, und der KÄufer sich nach erfolgter Lieferung die Mwst wieder zurückholen.
Der Demoshop geht hier nach Lieferland, was laut meinem Steuerberater schon prinziell falsch ist, weil sich die Mwst nach dem Rechnungsland richtet.
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