Antwort #6 am: 26. Februar 2018, 21:45:44
Könnte ja auch ein Fehler im Shopsystem sein.
Und nicht jeder ist so schlau, diese Schlussfolgerung zu ziehen. Dafür müsste derjenige es ja auch noch mit einer zweiten Adresse gegenchecken, ob diese funktioniert.
Die durchschnittliche eifersüchtige Ehefrau würde sich vielleicht schon mit dem Text "ungültig" abfinden und davon ausgehen, dass der Alte nicht im Sexshop für seine Zweitfrau eingekauft hat.
Hinzuschreiben, dass es die Emailadresse schon gibt ist jedenfalls keine Lösung.
Allerdings könnte man bei der Passwort zurücksetzen Funktion den Text etwas ändern, dass man nur eine Mail bekommt, wenn Sie auch registriert ist, oder ähnlich. Sonst reicht die Ehefrau unbegründet die Scheidung ein, obwohl die Mailadresse gar nicht im Shop registriert ist.