Antwort #9 am: 04. Februar 2018, 13:03:53
Ein "Dritter" wäre ja auch der Hoster, der, rein technisch betrachtet, auf die Endverbraucherdaten zugreifen könnte wenn er wollte.
Was nicht dazu führt, das Hosting verboten wird sondern dazu, das jeder Händler mit seinem Hoster einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen sollte. Meine persönliche Meinung.