Antwort #63 am: 29. Mai 2018, 02:14:56
...
Der Händler wird in Zukunft verpfichtet sein dafür zu sorgen das der Shop bei Bedarf schnell wiederhergestellt werden kann - also Backups zu machen.
Die Endverbraucher jedoch haben das Recht auf Löschung ihrer Daten.
Backups sind irgendwie nicht so richtig dafür gedacht oder geeignet, Daten aus ihnen herauszulöschen...
Diese Frage habe ich gestern Abend beim Vortrag zum Thema DSGVO in meiner IHK gestellt. Der Referent kommentierte, es
muss möglich sein, die Daten auch aus den Sicherungen zu entfernen, sonst ist das System nicht datenschutzkonform.
Es gibt Fristen, innerhalb derer die Rechte der Kunden gewährt werden müssen, das ist im Regelfall ein Monat.
Wie könnte man das mit dem Löschen lösen? Wir müssen ja irgendwas dazu in den TOM vermerken. Die Sicherungen zu editieren, ist keine Option.
Eine Idee wäre, unmittelbar nach Löschung ein Datenbankbackup zu machen und nach 30 Tagen alle Backups zuvor zu vernichten.
Eine andere Idee wäre, die shopeigene Backupfunktion zu überarbeiten, sodass man Kundenkonten und alle aufbewahrungspflichtigen Daten in jeweils getrennten Backups sichert.
Vielleicht denke ich zu kompliziert. Da der Shop erst ein knappes Jahr im Echtbetrieb läuft, fehlen mir auch die Erfahrungen. Macht es überhaupt Sinn, Sicherungen aufzubewahren, die älter als einen Monat sind?
Viele Grüße
Jens