Antwort #3 am: 05. Februar 2010, 01:01:29
Grundsätzlich benötigen Onlineshops garkeine AGB.
Hast Du aber welche, dann müssen diese wie alle gesetzlich geforderten Hinweise in dem sogenannten "Hauptkundenstrom" mit 1 Klick erreichbar und lesbar sein und zwar unabhängig von einem Bestellvorgang.
Irgendwo ein PDF zu verlinken ist zwar eine zusätzliche Möglichkeit, aber wie gesagt nur eine zusätzliche.
Zum lesen von Vertragsbestandtteilen muss der eventuelle Kunde auch ohne zusätzliches Fremdprogramm - in diesem Fall der AcrobatReader - in der Lage sein.