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  • Thema: Umsatzsteuer für Verpack.- u. Versandkost. bei untersch. Steuersätzen ausweisen.

    Liezeu

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    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Schreiben meines Steuerberaters: Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?

    In der Theorie ganz einfach: Die Verpackungs- und Versandkosten "kleben" als sogenannte (unselbständige) Nebenkosten am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielweise Teefilter), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden.
    Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielweise Tee), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.

    Werden Waren mit unterschiedlichen USt.-Klassen versendet, also beispielweise Teefilter und Tee, dann soll in Abhängigkeit vonm Warenwert auch auf die Verpackungs- und Versandkosten anteilig der jeweilige USt-Steuersatz der Waren angewendet werden.

    Um bei unserem Beispiel Teefilter /Tee zu bleiben:
    Ist der Tee 80% wert und der Teefilter 20%, müssen die Versandkosten gesplittet werden:
    Für 80% gilt der 7%ige USt-Satz und für 20% der 19%ige USt-Satz.


    Wie kann ich das in der Rechnungsstellung umsetzen?
    Gibt es da eine fertige Lösung?

    Gruß Daniel

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=37434.0

    hpzeller

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    Hallo Daniel,

    das Thema wurde bereits behandelt vielleicht hilft dir der Link weiter.

    Versandkosten mit verschiedenen MwSt Sätzen 7% und 19%

    Gruss
    Hanspeter

    Liezeu

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    Hallo hpzeller,

    danke für deinen link.
    Allerdings bringt es mir nicht die geforderten Ergebnisse, also die Aufteilung in 7% und 19%.

    Ist es ein großer Aufwand, das Modul entsprechend umzubauen?

    Gruß Daniel

    hpzeller

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    Hallo Daniel,

    das kann ich dir leider nicht sagen, aber vielleicht das  Mitglied timo_paul das sich im verlinkten Thread bereits mit dem Problem programmiertechnisch auseinander gesetzt hat.

    Gruss
    Hanspeter

    Liezeu

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    Danke dir, dann frag ich den mal!

    MasterChief

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    Hi Liezeu,
    soweit ist deine Frage bzw. dein Problem "richtig", aber das hier stimmt nicht:

    Ist der Tee 80% wert und der Teefilter 20%, müssen die Versandkosten gesplittet werden:
    Für 80% gilt der 7%ige USt-Satz und für 20% der 19%ige USt-Satz.

    Der Steuerberater dürfte uns hier das gerne mit entsprechendem § aus dem UStG nachweisen.  Lies doch dort auch mal nach, die Lösung ist dann nämlich wesentlich einfacher oder du hast das ggf. falsch verstanden.

    Schade dann aber, daß hier im Forum bisher niemand auf dieses Mißverständnis hinweist,  schließlich gilt für die meisten hier ja das deutsche UStG.

    Wir verkaufen auch Waren mit 7% und 19% und verwenden dazu die JTL Wawi.

    webald

    • modified Team
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    Wenn die Lösung so einfach ist, würde mich das mal interessieren...

    Whiteflash

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    ...ja, MasterChief macht es echt spannend!

    Was stimmt den nun? 7? 19? Split?

     :nixweiss:Ich tippe ja mal auf 19%...

    hpzeller

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    So spannend macht es MasterChief auch wieder nicht, seine Meinung zu diesem Thema und die Meinung anderer findet man hier, aber was richtig ist muss man vielleicht im Netz selbst recherchieren.

    Gruss
    Hanspeter

    Viol

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    MasterChief

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    Ich möchte es nicht spannend machen, sorry  :)
    Ich möchte aber deutlich drauf hinweisen daß die Besteuerung so kompliziert nicht notwendig ist, weil nicht vorgeschrieben.  Daher auch mein Hinweis >> siehe UStG

    zumindest im Grundlegenden sollte sich ein Unternehmer damit auseinandersetzen und wenn er es nicht alleine lesen/verstehen mag, dann sollte man das in 30min. im Steuerbüro tun oder mal kostenlos bei einem der häufigen Termine bei der IHK vorbeischauen (man zahl ja auch Beitrag und die Abende werden meist von Steuerberatern abgehalten).

    Ich gebe da auch gern mal ein wenn auch einfaches Beispiel:  Kunde kauft:
    1 Stück Tee 10.-  (7%)
    1 Stück Teebeutel 10.-  (19%)
    1 mal Versandkosten 5.-  (7%)

    dann ist es legitim auf dieser Rechnung die Versandkosten mit 7% USt auszuweisen, da man unterstellen kann daß die "Hauptleistung" der Tee ist und ohne diese Hauptleistung der Teebeutel erstmal nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann.

    Es gibt in den verschiedenen Ländern und sogar Landkreisen unterschiedliche Durchführungsverordnungen der Finanzämter. Eine verbindliche Aussage werdet ihr dort nicht bekommen.  Diese Durchführungsverordnungen gibt es dort für fast alles und auch viele Abhängigkeiten wie z.B. die Abschreibungen oder die "selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter" sind oft daraus entstanden.

    Wir haben bei drei Finanzämter (zumindest mündlich mit Gesprächsprotokoll) abgeklärt, daß es in Ordnung ist diese Berechnung der USt. für die Nebenleistung so zu machen.  Die USt. der Nebenleistung (z.B. Versandkosten) hängt also immer zusammen mit der höheren Hauptleistung, wenn man nun hier sinnvoll abwägt je nach Betrag, Menge, Gewicht oder eben ggf. auch Nutzung dann passt den Finanzämtern das üblicherweise.  Andernfalls kann man wohl nur sagen daß man ansonst eine Betriebsprüfung abwarten müsste und dann mit dem Prüfer diese Sache ausdiskutiert.  Das ist extrem unbefriedigend aber so ist das manchmal mit Finanzämtern.

    Es wäre mal gut hier Artikel zu sammeln, wo Ihr euch schwer tut mit so einer Abwägung.

    zu guter letzt: mir ist bekannt daß andere Shopsysteme das schon standard im Warenkorb so berechnen, daß immer der höhere Warenwert als Grundlage für die USt. der Versandkosten hergenommen wird.

    Fakrae

    • Viel Schreiber
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    Bloß - mit den Versandkosten hört das ja nicht auf. Ein weiteres Beispiel ist:
    10€ 7%, 20€ 19% - und jetzt geben wir 2% Skonto... Auf den Brutto-Betrag? Den Netto-Betrag (ja, bei zwei Steuersätzen macht das am Brutto-Endbetrag einen Unterschied)? aufgeteilt?
    Und um noch eines oben drauf zu setzen:
    Jetzt nehmen wir statt 2% Skonto vielleicht einen 5€ Rabattcoupon...

    Wir haben aber auch nur die Aussage bekommen: Versandkosten folgen der Hauptleistung. Wie die definiert ist muss a) begründet sein und b) konsequent durchgesetzt (also nicht: Mal nach Warenwert, dann nach Gewicht, dann ganz anders...) werden. Aber abklären muss das jeder bei seinem Finanzamt selbst.

    lithoverlag

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    Mein STB sagte hierzu die Höhe der MwSt der Versandkosten richtet sich nach dem höheren Anteil der MwSt des Warenwerts.
    Bei Coupons wird keine MwSt. ausgewiesen (Verkauf). Diese wird erst dann nach der Art der Ware berechnet wo er dann eingesetzt wird.
    Wer auf Nummer sicher gehen will bleibt bei 19% bei der Verpackung, weil dann hat das FA keinen Schaden sondern nur der Unternehmer (Hurra)... Bleibt immer wieder die Frage wie hoch der Schaden am Jahresende auch ist, damit es sich lohnt hier diesen Aufwand zu betreiben.

    Eine zeit lang hatte ich die Versandkosten grundsätzlich mit 19 % in der Wawi. Da wurde es meinen STB zublöd, weil bei überwiegenden 7% Rechnungen er dann immer die USt für den Versand separat verbuchen musste, das ging denn auch an meine Kosten weil er doppelt so viel zu verbuchen hatte. Bei gemischten Warenkörben ist man mit 19% auf der sicheren Seite, aber man ist auch der Geschädigte.
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    03. April 2018, 15:17:20 von Q
               
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