Ich möchte es nicht spannend machen, sorry
Ich möchte aber deutlich drauf hinweisen daß die Besteuerung so kompliziert nicht notwendig ist, weil nicht vorgeschrieben. Daher auch mein Hinweis >> siehe UStG
zumindest im Grundlegenden sollte sich ein Unternehmer damit auseinandersetzen und wenn er es nicht alleine lesen/verstehen mag, dann sollte man das in 30min. im Steuerbüro tun oder mal kostenlos bei einem der häufigen Termine bei der IHK vorbeischauen (man zahl ja auch Beitrag und die Abende werden meist von Steuerberatern abgehalten).
Ich gebe da auch gern mal ein wenn auch einfaches Beispiel: Kunde kauft:
1 Stück Tee 10.- (7%)
1 Stück Teebeutel 10.- (19%)
1 mal Versandkosten 5.- (7%)
dann ist es legitim auf dieser Rechnung die Versandkosten mit 7% USt auszuweisen, da man unterstellen kann daß die "Hauptleistung" der Tee ist und ohne diese Hauptleistung der Teebeutel erstmal nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
Es gibt in den verschiedenen Ländern und sogar Landkreisen unterschiedliche Durchführungsverordnungen der Finanzämter. Eine verbindliche Aussage werdet ihr dort nicht bekommen. Diese Durchführungsverordnungen gibt es dort für fast alles und auch viele Abhängigkeiten wie z.B. die Abschreibungen oder die "selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter" sind oft daraus entstanden.
Wir haben bei drei Finanzämter (zumindest mündlich mit Gesprächsprotokoll) abgeklärt, daß es in Ordnung ist diese Berechnung der USt. für die Nebenleistung so zu machen. Die USt. der Nebenleistung (z.B. Versandkosten) hängt also immer zusammen mit der höheren Hauptleistung, wenn man nun hier sinnvoll abwägt je nach Betrag, Menge, Gewicht oder eben ggf. auch Nutzung dann passt den Finanzämtern das üblicherweise. Andernfalls kann man wohl nur sagen daß man ansonst eine Betriebsprüfung abwarten müsste und dann mit dem Prüfer diese Sache ausdiskutiert. Das ist extrem unbefriedigend aber so ist das manchmal mit Finanzämtern.
Es wäre mal gut hier Artikel zu sammeln, wo Ihr euch schwer tut mit so einer Abwägung.
zu guter letzt: mir ist bekannt daß andere Shopsysteme das schon standard im Warenkorb so berechnen, daß immer der höhere Warenwert als Grundlage für die USt. der Versandkosten hergenommen wird.