am: 30. März 2017, 08:38:12
Hallo und guten Morgen!
Durch die Grenznähe zur Schweiz kommt es immer wieder vor, daß schweizer Kunden Selbstabholung als
Versandoption wählen.
Der Shop nimmt dann die schweizer Versandadresse des Kunden.
Die Rechnung wird dann umsatzsteuerfrei erstellt, was ja bei der schweizer Versandadresse korrekt wäre.
Wenn der Kunde aber abholt, darf keine Umsatzsteuer abgezogen werden, ich muss also immer
die Adresse ändern und die Rechnung neu berechnen.
Ich stelle mir die Lösung so vor, dass bei Selbstabholung grundsätzlich die Geschäftsadresse als Lieferadresse eingesetzt wird. Hat da jemand einen Lösungsansatz?
Denke ich bin da nicht allein...
Danke schon mal vorab!
Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=37001.0