Antwort #14 am: 17. März 2017, 11:02:48
Immer wieder ein spannender Streitpunkt... Schade nur das wenige dazu beitragen es zu lösen.
Und auch wenn die Übersetzung nicht so pralle ist. Der Erfolg gibt ihm doch recht! Besser 100 Artikel ins Ausland verkauft mit einer schlechten Übersetzung als gar keinen.
Gut AGB's usw.. sollte er überdenken, wenn sich daraus ableiten lässt, dass man ihn auch von Italien oder Portugal aus verklagen könnte, anderseits hat man gute Produkte und eine gesunde Einstellung zur Rücknahme und Umtausch wird es so gut wie nie zum Streitfall kommen. Ich hatte in 10 Jahren Onlinehandel noch nix was nicht geklärt werden konnte.
In unseren deutschen Paragraphen Hirnen kommt ja immer erst das negative. Im Ausland wird das alles viel entspannter gesehen. Da ist der Kunde schon glücklich wenn ein Lieferschein im Paket ist. Ich kriege so viel Zeugs aus UK und USA, wo ich Monate lang Rechnungen fürs FA reklamiere. Das kennen die nicht.
In den USA gibts noch nicht mal Impressumspflicht, oder es macht keiner.
Da klagt auch keiner. Da fragt auch keiner ob ich einen Elektro Schrotthändler für Island habe, der unter Umständen meine elektr. Geräte entsorgt. So was fragen wir uns nur in Deutschland und mahnen uns dafür ab. Im ausland kannst du auch mahnen, trägst aber die Kosten dafür selbst. Das würde uns hier entspannen...