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  • Thema: Linkhaftungsurteil

    web0null

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    Linkhaftungsurteil
    am: 09. Dezember 2016, 18:18:41

    baustelle

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #1 am: 10. Dezember 2016, 10:23:10
    Die Wogen haben inzwischen Tsunamistärke erreicht, verständlicherweise. Dürfte ich/man doch künftig nichtmal hierher verlinken, mit dem Footer-Link z.B., ohne von Tomcraft zuvor eine schriftliche Bestätigung eingeholt zu haben, dass hier alles urheberrechtens ist.

    Die IT Recht-Kanzlei hat informiert, dass sie sich bis nächste Woche dazu positioniert haben wird. Man darf gespannt sein.

    Greets,
    Chris

    ShopNix

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #2 am: 10. Dezember 2016, 11:58:47
    Das ist wieder mal völliger Blödsinn, denn dann müsste jede Suchmaschine haften.

    Aber das LG Hamburg ist ja schon öfter mit derart verblödeten Urteilen aufgefallen.

    TrueSlide

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #3 am: 10. Dezember 2016, 12:30:26
    Normalerweise bin ich ja nicht für solche "Spielereien" zu haben, aber heise.de (da ich keine Erlaubnis eingeholt haben, kein Link [zur Veranschauung was da auf uns zu kommt]), denen einfach mal fleißig das Postfach mit Anfragen zumüllen!
    Die in Hamburg werden sich freuen wenn da jeden Tag erneut tausende von Anfragen kommen und die sie abarbeiten "müssen".

    Aber man sieht wieder sehr gut, hier entscheiden Personen, die von der Materie einfach keinen Plan haben und sich stattdessen lieber im Keller einsperren sollten (um es mal gesittet auszudrücen), damit sie keinen Blödsinn fabrizieren.

    Bonsai

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #4 am: 12. Dezember 2016, 13:28:54
    Wenn jetzt alle Händler die 'Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform' anfragen, ob denn auf deren Onlineauftritt alles rechtens ist ....  :lol1:

    fishnet

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #5 am: 12. Dezember 2016, 18:12:52
    Für Urteile des LH HH mache ich mittlerweile nicht mal mehr ein Auge auf, geschweige denn das ich aufstehe....    =>  :grown:

    Whiteflash

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #6 am: 13. Dezember 2016, 09:15:49
    Aber das LG Hamburg ist ja schon öfter mit derart verblödeten Urteilen aufgefallen.
    Muharhar... :lol1:

    web0null

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #7 am: 13. Dezember 2016, 13:23:04
    Bin eigentlich der gleichen Meinung (wegen LG).
    Aber das Problem hierbei ist ja nicht der Spruch vom LG, sondern dass der Grundstein dafür vom EuGH kommt.

    ... wieder etwas neues dazu
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html

    https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren/LG-HH-widerspricht-sich-selbst-wegen-Impressumsaeusserungen/thread-5113551/

    Jetzt fehlt nur noch ein Verfahren von diesem LG über genau diesen Sachverhalt,
    Muss ein Webseitenbetreiber eine Rechtsverbindliche Erklärung abgeben oder nicht

    Also sinngemäß sieht es ja derzeit so aus:

    Meiner Bank gegenüber von der ich einen Kredit habe, kann ich momentan sagen.
    Ich gehe davon aus dass sie ihr Geld zurückbekommen, zu rechtsverbindlichen Erklärungen darüber sehe ich mich aber nicht veranlasst.

    Firebird

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #8 am: 13. Dezember 2016, 13:41:56
    Der Unterschied ist eben das die Seiten des LG Hamburg kein gewerbsmäßig/geschäftsmäßig ausgelegter Onlineauftritt ist. Aus diesem Grund ist das wieder ne andere Geschichte.

    Für Online-Shops trifft das Urteil aber 200% zu- das macht einem wirklich Kopfschmerzen weil sowas von realitätsfern, schlimmer gehts gar nicht.

    Und was zumutbare Prüfpflichten sind...darüber lässt sich streiten!

    Gruß

    Firebird

    web0null

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #9 am: 13. Dezember 2016, 13:50:32
    Zitat
    Der Unterschied ist eben das die Seiten des LG Hamburg kein gewerbsmäßig/geschäftsmäßig ausgelegter Onlineauftritt ist
    Das müsste wieder ein Gericht entscheiden  ;-)
    Denn es immerhin gibt es dort auch Kostenpflichtige Angebote (Grundbuchauszug usw.)

    baustelle

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #10 am: 13. Dezember 2016, 13:52:24
    http://www.it-recht-kanzlei.de/verschaerfte-link-haftung.html

    Lese gerade noch... aha, Haftungsausschlussklausel geht schon mal nicht  :-?

    web0null

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #11 am: 13. Dezember 2016, 13:54:33

    baustelle

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #12 am: 13. Dezember 2016, 14:01:20
    Tja, ich geh dann mal ein paar Links entfernen. Und das mitten im Weihnachtsgeschäft  :datz:

    baustelle

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #13 am: 13. Dezember 2016, 14:09:35
    Ich hab da mal ne DAU-Frage: kann sich ein Abmahnidiotwilliger eigentlich per irgendeiner Abfrage sämtliche Links auswerfen lassen, die es auf einer Webseite gibt? Oder ich selbst?  8-)

    Allein meine Datenschutzerklärung der IT Recht-Kanzlei enthält diverse Links zu PayPal und Google

    web0null

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    Re: Linkhaftungsurteil
    Antwort #14 am: 13. Dezember 2016, 14:20:24
    Zu deiner DAU-Frage,
    Ja klar kann man das, du kannst z. B. auch nur die ausgeben die zu einer fremden Seite gehen.

    Google hilft