Hi,
weiß jemand von Euch zufällig, ob man bei internationalem Handel verpflichtet ist, eine VAT-Number Abfrage in den Bestellprozess einzubauen (z.B. für das Reverse Charge Verfahren)?
Ich würde nämlich der Einfachheit halber einfach alle Kunden gerne wie Privatkunden behandeln.
Im Detail:
Unsere UG mit Standort Deutschland verkauft Lizenzen (=digitale Inhalte) international über einen Onlineshop.
Eine Lizenz kostet 10 Euro inklusive dem jeweiligen Steuersatz des jeweiligen EU-Landes (z.B. 20% in Österreich oder 21% in Holland etc.).
Viele Shops bieten für Gewerbekunden die Möglichkeit einer elektronischen Steuernummer-Abfrage für das Reverse Charge Verfahren.
Wir möchten dies jedoch NICHT anbieten, sofern rechtlich ok.
- Bei uns soll jeder - egal ob Privatkunde oder Unternehmen - den Bruttobetrag (inkl. dem landestypischen Umsatzsteuersatz) bezahlen.
- Wir wiederum leiten die ausländischen Umsatzsteuern weiter zur KEA/MOSS (Mini-One-Stop-Shop).
- Und die KEA/MOSS leitet die Steuern an die entsprechenden Länder weiter.
Ist das so ok oder MÜSSEN wir zwingend Gewerbekunden die Möglichkeit des Reverse Change Verfahren und somit Nettopreise anbieten?
Danke vorab und noch einen schönen Sonntag.
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