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  • Thema: Pflicht zur Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbekunde?

    happyhour

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 37
    Hi,

    weiß jemand von Euch zufällig, ob man bei internationalem Handel verpflichtet ist, eine VAT-Number Abfrage in den Bestellprozess einzubauen (z.B. für das Reverse Charge Verfahren)?

    Ich würde nämlich der Einfachheit halber einfach alle Kunden gerne wie Privatkunden behandeln.

    Im Detail:
    Unsere UG mit Standort Deutschland verkauft Lizenzen (=digitale Inhalte) international über einen Onlineshop.

    Eine Lizenz kostet 10 Euro inklusive dem jeweiligen Steuersatz des jeweiligen EU-Landes (z.B. 20% in Österreich oder 21% in Holland etc.).

    Viele Shops bieten für Gewerbekunden die Möglichkeit einer elektronischen Steuernummer-Abfrage für das Reverse Charge Verfahren.

    Wir möchten dies jedoch NICHT anbieten, sofern rechtlich ok.
    • Bei uns soll jeder - egal ob Privatkunde oder Unternehmen - den Bruttobetrag (inkl. dem landestypischen Umsatzsteuersatz) bezahlen.
    • Wir wiederum leiten die ausländischen Umsatzsteuern weiter zur KEA/MOSS (Mini-One-Stop-Shop).
    • Und die KEA/MOSS leitet die Steuern an die entsprechenden Länder weiter.
    Ist das so ok oder MÜSSEN wir zwingend Gewerbekunden die Möglichkeit des Reverse Change Verfahren und somit Nettopreise anbieten?

    Danke vorab und noch einen schönen Sonntag.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=36031.0
    rechtstexte für onlineshop

    helmut_sommer

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 110
    Re: Pflicht zur Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbekunde?
    Antwort #1 am: 13. November 2016, 20:43:16
    Eine verbindliche und rechtlich abgesicherte Antwort wird Dir in diesem Fall nur ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt EU-Steuerrecht geben können.

    Meine folgende Meinung zu diesem Thema (als Buchhalter mit umfangreichen Kenntnissen im EU-Steuerrecht) stellt in keinem Fall eine Rechtsberatung dar:

    Die Pflicht zur Unterscheidung von Privat- und Geschäftskunden ist im EU-Steuerrecht klar geregelt.

    Mehr darf ich dazu leider nicht sagen, die deutschen Gesetze verbieten mir das.

    Worüber Du dir auf jeden Fall Gedanken machen solltest:

    - Ist der Geschäftskunde aus dem EU-Ausland zum Zeitpunkt der Auftragserteilung/Bestellung verpflichtet, Dir seine Umsatzsteuer ID Nummer / Vat Number mitzuteilen ?
    - In welchem Fall ist der Umsatz/der Auftrag hingegen in Deutschland steuerbar ?
    - Wann ist in diesem Fall der in Deutschland geltende Mehrwertsteuersatz anzusetzen, vom Kunden im EU-Ausland zu bezahlen und von Dir in Deutschland abzuführen ?

    Du kannst Dir das EU-Steuerrecht also nicht einfach so hinbiegen, wie Du es vielleicht gerne hättest.

    Ich wünsche Dir/Euch auf jeden Fall gute Geschäfte.

    Gruss
    Helmut

    happyhour

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 37
    Re: Pflicht zur Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbekunde?
    Antwort #2 am: 13. November 2016, 21:36:15
    Hallo Helmut,

    danke für die schnelle Antwort.
    Die Gedanken und Recherchen zu deinen Fragen hatte ich mir bereits gestellt und fand es sehr aufwendig - sowohl aus programmiertechnischer Sicht, als auch aus bürokratischer Sicht - zwischen Privatkunden und gewerblichen Kunden zu unterscheiden.

    mich hätte daher einfach nur interessiert, ob ein shopbetreiber sein Angebot ausschließlich an privatpersonen richten darf.

    lg

    Apfeltyp

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    Re: Pflicht zur Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbekunde?
    Antwort #3 am: 13. November 2016, 21:42:00
    Zitat
    ...ob ein shopbetreiber sein Angebot ausschließlich an privatpersonen richten darf.

    An wen du verkaufts bleibt grundsätzlich dir überlassen, wenn du keine Gewerbekunden willst dann eben nur Privat, gibt ja auch genug Läden die eben nur Gewerbekunden beliefern. Warum sollte das anders herum nicht gestattet sein?

    Zumindest wüsste ich kein Gesetz was mir als Händler auferlegt alle zu bedienen.

    helmut_sommer

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 110
    Re: Pflicht zur Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbekunde?
    Antwort #4 am: 13. November 2016, 21:50:54
    @ happyhour:

    Ich weiss die Antwort, aber ich darf sie Dir nicht geben, weil die deutschen Gesetze mir verbieten, jegliche Art von Rechtsberatung/Steuerberatung anzubieten.

    Nochmal: Die Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftskunden ist im EU-Steuerrecht klar geregelt.

    Bitte wende Dich an einen Steuerberater. Du bezahlst im schlimmsten Fall EUR 150,00 für die Beratung, die Dir aber im Nachhinein viel Ärger ersparen können.

    Gruss
    Helmut

    helmut_sommer

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 110
    Re: Pflicht zur Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbekunde?
    Antwort #5 am: 13. November 2016, 21:52:10
    Zitat
    ...ob ein shopbetreiber sein Angebot ausschließlich an privatpersonen richten darf.

    An wen du verkaufts bleibt grundsätzlich dir überlassen, wenn du keine Gewerbekunden willst dann eben nur Privat, gibt ja auch genug Läden die eben nur Gewerbekunden beliefern. Warum sollte das anders herum nicht gestattet sein?

    Zumindest wüsste ich kein Gesetz was mir als Händler auferlegt alle zu bedienen.

    und genau DAS ist DAS Problem !!!
    Halbwissen hilft hier nicht weiter !
    Das EU-Steuerrecht ist nicht auslegbar, wie man es eben gerade haben will.
    0 Antworten
    1858 Aufrufe
    02. August 2012, 15:16:49 von keineLustmehr
    39 Antworten
    24888 Aufrufe
    24. September 2015, 14:26:01 von Babö0407
    0 Antworten
    1850 Aufrufe
    02. Juni 2014, 14:21:13 von webald