Antwort #7 am: 18. August 2016, 15:01:28
Ich werde unseren Steuerberater fragen
Mach das, er soll dir die Begriffe "fortlaufende Rechnungsnummern" und "Einmaligkeit" erklären.
Es ist zwar vorgeschrieben, dass die Rechnungsnummer "fortlaufend" sein muss, das heißt aber nicht, dass es zwingend eine zahlenmäßige Abfolge sein muss, "Re-1", "Re-2", usw.
Wichtig ist die "Einmaligkeit".
Bei deinen 2 Shops, verwendest du einfach 2 Rechnungskreise.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine unverbindliche Information.