Antwort #2 am: 13. Juli 2016, 20:09:32
Ich hatte mal ein Aktionshaus betrieben und weiß daher dass deine Erotikartikel für Jugendliche NICHT zugängig sein dürfen, und du musst unbedingt einen Jugendbeautragten haben der deine Seiten überprüft (was natürlich auch kostet), und dieser muss auf deiner Seite als Jugendbeauftragter ausgewiesen sein.