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  • Thema: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -

    forever

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    Hat jm auch diese Mail bekommen bezüglich des Kontaktformulars?
    Muss man das Kontaktformular jetzt deaktivieren?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=35253.0
    Shop Hosting

    the traveller

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #1 am: 28. Juni 2016, 11:28:36
    Hallo, ja hab die auch bekommen. Es sieht so aus als dass man es erstmal deaktivieren muss. Als Ersatz kann dann nur noch ein Content Beitrag dienen mit den Kontaktdaten. Vielleicht bringt jemand eine Lösung dafür nach Vorgabe mit der Einwilligung. Das ist aber denke ich etwas aufwendig weil ja auch eine Speicherung der Einwilligung geschehen muss.

    Es gibt auch immer was neues...als ob man nix anderes zu tun hat.  :panic:

    Grüße Jürgen

    babbsack

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #2 am: 28. Juni 2016, 11:34:53
    @ forever

    Die vorläufige Lösung liefert JanoLaw doch in der Mail gleich mit :

    Falls Ihr Shopsystem diese Einwilligungs- und Protokollierungsprozesse (noch) nicht zulässt, sollten Sie den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren.

    forever

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #3 am: 28. Juni 2016, 11:37:27
    Gilt das jetzt nur für Kunden von Janolaw oder für jede Webseite?
    Und dann statt des Formulars die Kontaktdaten im Content Menü?
    Welches Shopsystem lässt diesen Einwilligungsprozess denn zu?

    Lackprofi

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #4 am: 28. Juni 2016, 11:43:31
    Wie bzw. wo kann ich denn das Kontaktformular ausblenden bzw. deaktivieren?

    nature-shock

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #5 am: 28. Juni 2016, 11:59:48
    Hallo Leute

    Eigentlich dachte ich erst an einen Aprilscherz, aber dafür ist es wohl schon etwas spät. Ich habe mir gerade die Frage gestellt, ob es nicht reicht alle Felder nicht als Pflichtfelder zu deklarieren? Dann muss der Kunde auch keine Angaben machen.
    Oder alle Felder entfernen, nur Name, Email, Nachricht. Also ein kontaktformular wie man es millionenfach im Internet findet.
    Würde ich meine Emailadresse hinterlegen könnte der Kunde uns ja auch eine normale Email zukommen lassen und dann hätte man ja zumindest seine Email Adresse, da man ja auch darauf antworten möchte.

    Grüße
    Marc

    the traveller

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #6 am: 28. Juni 2016, 12:06:21
    Somit wie der Shop die Daten übermittelt fällt es unter den genannten Punkt. Nur wenn der Kunde dir direkt ne Mail schreibt, dann ist es in Ordnung!

    Einfach im Content Manager den Content Kontakt deaktivieren, sprich den Hacken bei "Wenn ausgewählt, wird ein Link in der Info Box angezeigt" rausnehmen, dann ist der nicht mehr auffindbar. Neuen Content anlegen mit den Kontaktdaten als Text und Hacken oben wieder rein.

    Sollte man im Template noch in der Navi oder sonst wo eine Verlinkung zum Formular haben muss dies manuell in der index.html des Templates gelöscht oder auskommentiert werden.

    Grüße Jürgen

    karsta.de

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #7 am: 28. Juni 2016, 12:12:25
    Also janolaw hat es selbst in ihrem Kontaktformular so gelöst https://www.janolaw.de/ueber_janolaw/kontakt.html:
    Zitat
    Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.
    Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@janolaw.de schicken.

    Ich denke das wäre im modified-shop auch machbar.

    Allerdings was ist mit unseren Freunden vom FA: Das wir eh alles 10Jahre archivieren müssen, was im Zusammenhang mit unseren Geschäften steht?

    Übrigens: Der Händlerbund hat so was nicht. https://www.haendlerbund.de/de/kontakt

    p3e

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #8 am: 28. Juni 2016, 12:24:13
    Das mit dem Widerruf kann blöd laufen. Was ist wenn ein Kunde Fragen zu einer Bestellung hat, das ganze dann widerruft und dann verschickt der Shop die automatische Bestellbestätigung?

    Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann ich vom Bauchgefühl her nicht nachvollziehen.

    Vielleicht sollte man wirklich darüber nachdenken, das Kontaktformular durch eine Liste der Kontaktmöglichkeiten zu ersetzen (Mail, Briefpost, Telefon, Fax). Dank mailto kann der e-maillink ja recht komfortabel das eMail-Programm öffnen und den Betreff setzen:
    Code: PHP  [Auswählen]
    <a href="mailto:verkauf@shop.de?subject=Frage%20zum%20Verkauf">E-Mail: Frage zum Verkauf</a>
    <a href="mailto:buchhaltung@shop.de?subject=Frage%20zur%20Rechnung">E-Mail: Frage zu einer Rechnung</a>

    ... und so weiter ...

    karsta.de

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #9 am: 28. Juni 2016, 13:33:10
    Habe das jetzt erst mal so gelöst (siehe screen). Hoffe das das reicht. Es wird die Mailadresse, die als Shopbetreibermailadresse hinterlegt ist verwendet, damit man nicht später dafür in den Sprachdateien bei Änderung gehen muß.

    Viol

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #10 am: 28. Juni 2016, 14:40:53
    Das Urteil findet Ihr hier:
    http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20160096

    Gibt auch noch eine Videoerklärung eines RA dazu:
    https://www.facebook.com/raschwenke/videos/935060806610106/

    Bonsai

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #11 am: 28. Juni 2016, 15:06:06
    Danke Viol! Also meines Erachtens Falscher Alarm ....

    Zitat von: OLG Köln
    Eine Unterrichtung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten fand sich weder auf der Seite des Kontaktformulars noch an anderer Stelle der Webseite der Antragsgegnerin (Bl. 8 -10 d.A.). Ebenso fehlte ein Hinweis auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
    (Hervorhebung von mir)

    Saubere Datenschutzerklärung, und das Problem existiert nicht. Man muss nicht den gesamten Shop mit Datenschutztexten zupflastern. Es reicht diese zentral abzulegen. Nur mit den Pflichtfeldern vorsichtig sein!!! So wenig wie machbar!

    Jürgen

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #12 am: 28. Juni 2016, 15:11:49
    @Bonsai

    Das mit der Datenschutzerklärung sehe ich genauso.

    Habe das Urteil nur kurz überflogen, aber wenn ich das richtig verstehe wurde in diesem Fall an keiner Stelle auf die Datenschutzbelange bez. des Kontaktformulars hingewiesen...

    Gruss Jürgen

    forever

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #13 am: 28. Juni 2016, 15:24:01
    Da soll mal einer durchblicken.
    Lasst Ihr also diese Kontaktformulare so wie Sie waren?
    Oder ändern welche von euch was?

    Bonsai

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    Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular - Janolaw -
    Antwort #14 am: 28. Juni 2016, 15:30:28
    Ja richtig! Keine Datenschutzerklärung => Abmahnung. Sie hatte keine, also bekam sie eine Abmahnung.

    Und das Gericht weist explizit darauf hin: "noch an anderer Stelle der Webseite"

    Also hat man die komplette Webseite untersucht und nirgendwo etwas leicht zugängliches gefunden.

    Dass als "leicht zugänglich" ein Rechtstext der Webseite gemeint sein kann, könnte man daraus ableiten, dass der Link zur (Offline)Onlinestreitschlichtungsplattform den wir vor kurzem einbauen mussten flächendeckend über das Impressum eingebaut wurde ... bei sämtlichen Seiten mit anwaltlicher Beratung.

    Mein Kontaktformular bleibt genau so. Wer in Panik verfällt, könnte ja eine Checkbox einbauen "Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert."
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