am: 22. Juni 2016, 15:21:58
Hallo!
hat mein Modified Schop eigentlich eine Urlaubsschaltung?
Heißt kann ich den shop so schalten, dass er zwar online ist, aber die Bestellbuttons nicht funktionieren?
Ich habe regelmäßig das Problem, dass die Leute weder auf die Startseite schauen, noch in die AGB's, wo ich den Urlaub ebenfalls reinschreibe. Dann habe ich immer wieder mails und Anrufe, wo die Wre bleibt.
Jetzt gibt es auch ncoh ein rechtliches Problem diesbezüglich.
Auszug aus den Händlernews...
Erstellt am 22. Juni 2016 | Kategorie: Rechtsfragen
„Ich bin dann mal weg“ - Der Online-Shop im Urlaubsmodus
Nun geht sie los, die Zeit, in der der tägliche E-Mail-Verkehr zunehmend mit Abwesenheitsnotizen beantwortet wird. Auch der Online-Handel macht davon keine Ausnahme und schließt die virtuellen Türen für den wohlverdienten Sommerurlaub. Während der Händler die Seele beim Wandern oder sonnenbaden baumelt lässt, läuft der Shop jedoch meist weiter. Was ist hierbei zu beachten?
Vertrag ist Vertrag
In vielen Shops findet sich der bloße Hinweis (z. B. in einem Banner), dass Bestellungen derzeit nicht versendet werden. Die Kunden werden schlicht und ergreifend auf einen späteren Versand vertröstet. Auf den Umsatz will jedoch verständlicherweise kein Händler verzichten, Bestellungen sind also weiterhin möglich.
„Pacta sunt servanda“, d. h. die geschlossen Verträge müssen erfüllt werden. Zunächst muss also geklärt werden, ob überhaupt ein Vertragsschluss vorliegt, d. h. ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde oder nicht. Die Frage, ob überhaupt schon ein Vertrag mit dem Kunden, der die nicht mehr lieferbare Ware bestellt hat, geschlossen wurde, beantworten die AGB (was im Übrigen sogar eine gesetzliche Informationspflicht darstellt). Wird bereits mit der Bestellung ein Vertrag abgeschlossen, sind Sie als Händler in der Pflicht, den Artikel zum angegebenen Lieferzeitpunkt zu liefern. Das ist derzeit beispielsweise bei Ebay der Fall. Jede Bestellung löst dort automatisch einen verbindlichen Kaufvertrag aus. Mittlerweile ist das auch in vielen Online-Shops so, beispielsweise wo Sofortzahlungsarten angeboten werden.
Kommt ein Vertrag erst durch eine spätere Auftragsbestätigungsmail zustande, prüfen Sie auch nach, ob und wann diese – ggf. automatisch – von Ihrem System versendet wird. Ist der Vertrag zustande gekommen, müssen die Waren, wie bereits erläutert, auch zum versprochenen Termin geliefert werden. Hinweise wie „Wir haben Urlaub – die Bearbeitung und Auslieferung der Bestellungen erfolgt erst wieder ab dem 01.08.2016“ o. ä. helfen Ihnen bei einem geschlossenen Vertrag nicht mehr aus der Klemme.
Ich habe das zwar schon für mich, hoff ich, gelöst, in dem ich alles in die AGB's gepackt habe, aber ob das rechtlich haltbar ist, ist die andere Frage.
Gibt es also eine solche Möglichkeit den Shop auf "nichts zu bestellen" zu schalten?
Auch würde mich interessieren, ob ich einzelne Produkte auf "momentan nicht leiferbar" schalten kann.
Das ist ein ähnliches Problem....
Gruß
Tanky
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