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  • Thema: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang

    slyta

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    Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    am: 12. Juni 2016, 00:58:13
    Hallo zusammen.

    Ich konnte in der Suche nichts passendes finden, deshalb hier meine Frage.

    Ich war vorher bei Jimdo gewesen, habe meinen modified shop 2.0 jetzt fast fertig.

    Ich konnte vorher während dem Bestellvorgang anklicken:

    AGB wurden akzeptiert
    und, dass der Kunde sein Widerrufsrecht verliert und ich sofort mit der Leistung beginnen kann.

    Wo finde ich diese Einstellung bzgl. des Widerrufrechts?

    MfG

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=35175.0

    TrueSlide

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #1 am: 12. Juni 2016, 01:53:58
    Beziehst du dich auf Downloadartikel?
    Falls ja, schau mal bei "Erw. Konfiguration" -> "Zusatzmodule" -> "Anzeige Widerrufsrecht Downloads"

    slyta

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #2 am: 15. Juni 2016, 01:09:51
    Hey

    Bin jetzt die Bestellung durchgegangen.
    Ich beziehe mich nicht auf den download-artikel.

    Ich möchte gerne einfügen, dass ich beim bestellvorgang (als Kunde) Einen haken setzen muss, dass der Kunde sein Widerrufsrecht verliert und ich als Händler sofort meine "Artikel"  Versenden kann.

    wiesenwaldi

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #3 am: 15. Juni 2016, 01:22:05
    Hey

    Selber Hey.

    Bin jetzt die Bestellung durchgegangen.
    Ich beziehe mich nicht auf den download-artikel.

    Ich möchte gerne einfügen, dass ich beim bestellvorgang (als Kunde) Einen haken setzen muss, dass der Kunde sein Widerrufsrecht verliert und ich als Händler sofort meine "Artikel"  Versenden kann.

    Das geht nur bei einem Download-Artikel (Software, Datei, PDF) und genau dafür ist die Einstellung gedacht. Was für "Artikel" willst Du denn damit anbieten? Sonst unterliegt so ziemlich viel dem Widerufsrecht. Ausgenommen vielleicht Einzelexemplare einer Tageszeitung und Pizza. Bei allem anderen (Ausnahme: Zahnbürsten, Lippenstifte und gegebenfalls versiegelte Unterhosen) hat der wertgeschätzte und mündige Verbraucher das gesetzlich verbriefte Recht, den Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Scheixxe zu finden und sich als Sperrlistenkandidat zu outen.

    slyta

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #4 am: 15. Juni 2016, 09:10:50
    ich möchte wirbellose Tiere anbieten, habe es auch schon bei einem anbieter gesehen, dass er das so macht, deshalb dachte ich, dass ich mir das auch einfügen kann :)

    webald

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #5 am: 15. Juni 2016, 09:36:36
    Was andere machen muss nicht richtig sein.

    Selbst wenn Du den Widerruf ausschließen könntest, dann kann das bei nur einem Artikel, bei dem das nicht möglich wäre (etwa eine Pinzette) ein Problem für Dich darstellen.

    Ich würde das so lassen wie im Standard und in der Belehrung diese Waren vom Widerruf ausschließen.

    Lass Dich von einem Anwalt dazu beraten.

    wiesenwaldi

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #6 am: 15. Juni 2016, 12:11:20
    ich möchte wirbellose Tiere anbieten,

    Tiere = Sachen. (Sorry, ist zumindest vertragsrechtlich so)

    Zitat
    (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

    1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
    2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
    3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
    4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
    5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
    6. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
    7. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
    8. Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
    9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
    10. Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
    11. Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
    12. Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
    13. notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

    Und nun erklär mir bitte kurz, unter welche Alternative diese Tierchen fallen, solange Du sie nicht (Alt. 9) mit Essig und Öl anmachst und als "Salat des Hauses" zusammen mit 'ner Flasche Cola inerhalb von 20 Minuten nach Hause lieferst.

    Ich würde von dem Sortiment im Fernabsatz die Finger lassen. Nicht nur wegen des Widerrufsrechts sondern auch wegen der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung.

    Lass Dich von einem Anwalt dazu beraten.

    Och - für das bisschen reicht das ganz normale Alltagswissen. ;)

    webald

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #7 am: 15. Juni 2016, 12:23:20
    Also Punkt 2 geht doch, wenn es sich um Ameisen, Fliegen, Regenwürmer o. ä. handelt, die als Futter für andere Tiere verwendet werden sollen. Wenn deren normale Lebenszeit 2 Wochen nicht überschreitet kommn nur tote un somit unbrauchbare Tierchen zurück. Ein Ausschluss ist vorstellbar.

    Lass Dich von einem Anwalt dazu beraten.

    Och - für das bisschen reicht das ganz normale Alltagswissen. ;)

    Meinst Du wirklich?

    BiDoubleU

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #8 am: 15. Juni 2016, 14:48:24
    Lebenszeit von Heimchen: ca. 45 Wochen. (gefühlt jedoch unendlich wenn die hinterm Kasten zirpen)
    Lebenszeit von Heuschrecken: bis zu 60 Wochen.

    Und noch was: Transportschaden kann man nicht ausschließen. Der Versender haftet für den Transportweg. Das wird vor allem im Sommer (Lieferwagen mit 70°C) und im Winter (Lieferwagen mit Minusgrade) interessant.

    Webald hat recht, frag einen Anwalt ob Abs. 2 Anwendung findet. Dann hast es schwarz auf weiß und koset sicher kein Vermögen. Widerruf allgemein ausschließen halte ich für nicht möglich.  :2cent:

    wiesenwaldi

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #9 am: 15. Juni 2016, 21:02:14
    Also Punkt 2 geht doch, wenn es sich um Ameisen, Fliegen, Regenwürmer o. ä. handelt, die als Futter für andere Tiere verwendet werden sollen. Wenn deren normale Lebenszeit 2 Wochen nicht überschreitet kommn nur tote un somit unbrauchbare Tierchen zurück. Ein Ausschluss ist vorstellbar.

    In dem Fall wären das Futtermittel oder Nutztiere. Unterfallen dem LFGB. Muss man sich auch nicht antun.

    Lass Dich von einem Anwalt dazu beraten.

    Och - für das bisschen reicht das ganz normale Alltagswissen. ;)

    Meinst Du wirklich?

    Kann ich schlecht beurteilen. Ich habe sicherheitshalber auf meine alten Tage noch Rechtswissenschaften studiert, daher fehlt mir die kennntnis über das "ganz normale alltagswissen" eines Fernabsatzhändlers. Ich weiss nur, dass man weniger auf keinen Fall wissen sollte.

    swolfram [templatix]

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    Re: Widerrufsrecht beim Bestellvorgang
    Antwort #10 am: 16. Juni 2016, 08:50:59
    Wie hier bereits geschrieben ist die sicherste Variante, es über die WRB einfach auszuschließen. Ein entsprechender Absatz sollte ausreichen. Zum Thema hier auch einfach mal 3 Links

    Ein Beispiel eines Anbieters
    http://www.wirbellose-online.de/info/widerrufsrecht.html

    Fachleute
    https://www.onlinehaendler-news.de/recht/1169-wenn-s-zappelt-im-paket-online-handel-mit-lebenden-tieren.html
    http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/verkauf-lebende-tiere.html

    (hab nix davon wirklich gelesen)
    Frag einen Anwalt! Ist die schnellste und beste Beratung ;-)
    2 Antworten
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