Hallo,
hm Modal steht aber in der Liste Bezeichnungen von Textilfasern :
Modal :
Nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte
Zellulosefaser mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand.
Aber grundsätzlich muss man sich unbedingt an diese Liste halten :
76% Biobaumwolle, vermutlich eher Baumwolle ( aus biolgischem Anbau)
55% hemp, 45% organic cotton, 200g/m² jerseyDie Möglichkeit der Kennzeichnung von Bio-Fasern wird in der neuen Verordnung nicht explizit geregelt. Es heißt u.a. "Andere Informationen werden stets getrennt von der Textilfaserzusammensetzung aufgeführt". Daraus lässt sich schlussfolgern, dass auch unter der europäischen Kennzeichnungsverordnung der Zusatz „Bio" wie z.B. „100 % Bio-Baumwolle" nicht zulässig ist, da „Bio-Baumwolle" nicht als Fasername in Anhang I aufgeführt ist und als „andere Informationen" zu werten ist.
Es steht jedem frei, getrennt von der Faserzusammensetzung einen Hinweis auf „Bio" zu geben.-> Überprüfe deine Beschreibungen auf die zulässigen Begriffe -> IT Rechtskanzlei hat da einen grossen Beitrag
Zum Thema Markenrecht, das kann teuer werden, ich spreche aus Erfahrung, wir hatten da
nur einer Produktbeschreibung einen falschen Satz : Sieht so ähnlich aus wie, das reichte
und
100% Natur , hm gefühlt abmahnfähig (keine Rechtsberatung)
Grüsse
Anton