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  • Thema: Urteil LG Düsseldorf: Facebook Plugins rechtswidrig - neues Megathema?

    Kneumi

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    Ich habe hier noch keinen Thread zur Datenschutz- und potentiellen Abmahn-Problematik von Social Media Plugins und speziell Facebook plugins (like buttons, aber auch anderes) nach dem möglicherweise richtungsweisenden Urteil des LG Düsseldorf gefunden. Spätestens wenn das Urteil rechtskräftig wird, sind, so wie ich es verstehe, sämtliche Social Media Plugins rechtswidrig und abmahngefährdet.

    Worum geht es:
    Erläuterung des Urteils des LG Düsseldorfs
    kurzes Erklärvideo eines Anwalts für Medienrecht, warum FB Plugins wohl rechtswidrig sind

    Im konkreten Fall wurde das Facebook Page-Plugin, bei dem neben dem Like-Button die Anzahl der Facebook-Fans sowie deren Profilbilder angezeigt werden, als rechtswidrig eingestuft. Offensichtlich sind aber auch das weit verbreiteten Facebook like-Buttons betroffen. Ob die gleiche Problematik z.B. auch die "Teilen"-Buttons betrifft, habe ich selbst noch nicht verstanden.

    Fazit: Wenn das Urteil bestätigt wird sind wohl alle gängigen Social Plugins illegal, weil sie ohne Einwilligung des Webseitenbesuchers dessen Daten an Unternehmen wie Facebook übermitteln, auch wenn der Webseitenbesucher gar nicht bei Facebook registriert ist und die eingeblengen Buttons überhaupt nicht benutzt/anklickt. Die Daten werden bereits beim Seitenaufruf übermittelt, so dass der User auch keine Chance hat, die gängige Datenschutzerklärung vor dem Betreten der Webseite zur Kenntnis zu nehmen.

    Die von der Verbraucherschutzzentralle NRW abgemahnten großen Unternehmen haben übrigens entweder die Unterlassungserklärung unterschrieben und die SocialPlugins aus den Webseiten herausgenommen, oder sind vor Gericht gezogen, wo jetzt zumindest ein Unternehmen erstinstanzlich verloren hat.


    Mögliche Lösung: Zwei-Klick-Lösung

    Kurz gesagt müssen alle Webseitenbetreiber Social Plugins zunächst deaktivieren und Webseitenbesucher quasi darum bitten, in die Verwendung von SocialPlugins einzuwiligen, unter Hinweis auf die damit verbundenen Konsequenzen für die Nutzung von Daten des Websitebesuchers. Erst wenn der Webseitenbesucher daraufhin aktiv die Plugins aktiviert werden diese eingeblendet/aktiviert.

    meine persönliche Meinung
    Es bahnt sich hier ein offener Konflikt zwischen dem (deutschen) Datenschutz- und Verbraucherrecht, unterstützt von den Verbraucherschutzzentralen, und den gängigen (US-amerikanischen) Geschäftsmodell der Social Media Branche an, das darauf basiert, Webseitennutzer vermeintlich kostenlose Dienste anzubieten, sie dann aber mit ihren Daten anstatt in Euro bezahlen zu lassen. In der Regel funktioniert dieses "Bezahlen mit Daten statt Euro" so, dass den Leuten ellenlange AGBs und Datenschutzerklärungen vorgelegt werden und die Firmen zu Recht darauf hoffen, dass die Nutzer diese nicht lesen oder dass es ihnen weitgehend egal ist, was mit ihren Daten passiert, solange sie die praktischen Dienste von Google/Facebook etc. kostenlos (ohne in Euro zu bezahlen) nutzen können. Die SocialPlugins sind allerdings noch dreister: hier werden die Nutzer nicht einmal mehr pro Forma gefragt, ob sie damit einverstanden sind, mit ihren Daten zu bezahlen. Das LG Düsseldorf liegt m.E. völlig richtig, wenn es nach dem Grundsatz verfährt, dass dieses "Bezahlen mit Daten" nur dann zulässig ist, wenn die Nutzer aktiv in diesen "Kaufpreis" einwilligen.

    Das Thema betrifft Online Shops, aber letztlich alle Webseitenbetreiber, denn kaum eine Webseite kommt ohne SocialPlugins aus.  Wie seht ihr das? Stellt ihr auf die "Zwei-Klick-Lösung" um, verzichtet ihr auf die SocialPlugins, oder wartet ihr erst einmal ab, auch wenn nach dem Urteil im Grunde schon jetzt Abmahngefahr droht?

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=34755.0

    TrueSlide

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    Kneumi

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    Ja ist es. Forum-Suche nach "like" hatte leider nix ergeben. Von daher egal, in welchem Thread man postet ;)

    TrueSlide

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    Hatte es nur in Erinnerung und das es da auch um das LG Düsseldorf ging.
    Deswegen die Vermutung. :D

    Bonsai

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    Wesentlich bessere Lösung für das Problem:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-und-Social-Media-Der-c-t-Shariff-ist-im-Einsatz-2470103.html

    Ich finde es TOP, dass man die Webseitenbetreiber zwingt, auf den Datenschutz ihrer Anwender zu achten! Mich müsste man gar nicht zwingen ...

    TrueSlide

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    Würde es auch sofort in 2.0 einbauen, aber angepasst wurde es noch nicht, wenn ich mich nicht irre.
    Ob ich es hin bekomme, bezweifel ich zum jetzigen Stand mal.

    Kneumi

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    Kann es sein, dass die Shariff-Lösung zwar die "teilen"-Buttons erlaubt, nicht aber den Facebook-"like"-Button? (beim Wordpress Plugin ist das definitiv so und die Begründung in einem Entwicklerforum war, dass der FB like button angeblich nicht als Ein-Klick-Lösung datenschutzkonform umzusetzen sei). Auch auf der verlinkten heise-Seite findet sich kein "gefällt mir", sondern nur ein "teilen"-Button.

    Bei Blogs etc. ist "teilen" ja ohnehin relevanter als bloßes "liken". Ich vermute aber, dass gerade bei Onlineshops das "liken" immer noch relevanter ist.
               
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