Antwort #3 am: 06. April 2016, 19:59:58
Bislang wurde es mir immer so Suggestiert, das es "Zahlungsplichtig bestellen" heißen muss.
In anderen Shop-systemen gab es deswegen in der Vergangenheit Updates nur wegen der Bezeichnung des Buttons.
Ich in meinem Fall hab es geändert.
Es soll auch nur ein gut gemeinter Vorschlag sein, denn Sicher ist Sicher.
Hier noch ein Zitat von der Seite internetrecht-rostock.de
Zulässige Formulierungen
Die Schaltfläche ist zu beschriften, dass der Verbraucher eindeutig und unmissverständlich zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestellung darüber informiert wird, dass seine Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslöst. Für die Beschriftung der Schaltfläche sind auch andere als vom Gesetzgeber vorgeschlagene Formulierungen zulässig. Das Gesetz selbst spricht von "mit nichts anderem als den Wörtern "Zahlungspflichtig bestellen oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung", mit der der Button beschriftet sein muss. In der Gesetzgebungsbegründung aufgeführt sind
Formulierungen, die auf keinen Fall zulässig sind, nämlich
"Anmeldung"
"Weiter"
"Bestellen"
"Bestellung abgeben"
Als zulässig angesehen werden
"Kostenpflichtig bestellen"
"Zahlungspflichtigen Vertrag schließen"
"Kaufen" (halten wir für missverständlich!)