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  • Thema: Kostenpflichtig Bestellen Button fehlt in Version 2

    darkmichael1

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    Wie im Titel angegeben fehlt in der Aktuellen Shopversion 2 der "Kostenpflichtig bestellen/Zahlungspflichtig bestellen" Button beim Abschluss der Bestellung.
    Dieser ist Pflicht in Deutschland und es kann zu Abmahnung führen, wenn der Button nicht vorhanden ist.

    Sollte mal in der kommenden Version geändert werden, ich denke mal das ein Großteil Nutzer aus DE kommen.

    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=34715.0

    awids

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    Re: Kostenpflichtig Bestellen Button fehlt in Version 2
    Antwort #1 am: 06. April 2016, 12:28:37
    Danke für dein Engagement, aber "Kaufen" ist genau so gültig und abmahngeschützt wie "Kostenpflichtig/Zahlungspflichtig bestellen". :-) Nur das Wort "Bestellen" allein kann zur Abmahnung führen, weswegen wie in deinem Beispiel 'Beiworte' zum Tragen kommen. Quasi eine Aufwertung des Hauptwortes.

    fishnet

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    Re: Kostenpflichtig Bestellen Button fehlt in Version 2
    Antwort #2 am: 06. April 2016, 13:21:20
    Der Unterschied zwischen "kaufen" und "Zahlungspflichtig bestellen" besteht darin, das "kaufen" bisher von den Gerichten als ausreichend abgenickt wird, während "zahlungspflichtig bestellen" im Gesetzestext steht.

    Zitat
    (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

    Quelle: BGB, § 312j

    Das "Kaufen" irgendwann nicht mehr abgenickt wird, kann ich mir aber auch nicht vorstellen.

    darkmichael1

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    Re: Kostenpflichtig Bestellen Button fehlt in Version 2
    Antwort #3 am: 06. April 2016, 19:59:58
    Bislang wurde es mir immer so Suggestiert, das es "Zahlungsplichtig bestellen" heißen muss.
    In anderen Shop-systemen gab es deswegen in der Vergangenheit Updates nur wegen der Bezeichnung des Buttons.

    Ich in meinem Fall hab es geändert.
    Es soll auch nur ein gut gemeinter Vorschlag sein, denn Sicher ist Sicher.

    Hier noch ein Zitat von der Seite internetrecht-rostock.de
    Zitat
    Zulässige Formulierungen

    Die Schaltfläche ist zu beschriften, dass der Verbraucher eindeutig und unmissverständlich zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestellung darüber informiert wird, dass seine Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslöst. Für die Beschriftung der Schaltfläche sind auch andere als vom Gesetzgeber vorgeschlagene Formulierungen zulässig. Das Gesetz selbst spricht von "mit nichts anderem als den Wörtern "Zahlungspflichtig bestellen oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung", mit der der Button beschriftet sein muss. In der Gesetzgebungsbegründung aufgeführt sind
    Formulierungen, die auf keinen Fall zulässig sind, nämlich
    "Anmeldung"
    "Weiter"
    "Bestellen"
    "Bestellung abgeben"

    Als zulässig angesehen werden
    "Kostenpflichtig bestellen"
    "Zahlungspflichtigen Vertrag schließen"
    "Kaufen" (halten wir für missverständlich!)
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    02. August 2012, 09:20:25 von moonkid
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    26. August 2016, 08:34:02 von hendrik
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    12. Juli 2012, 22:43:44 von jannemann
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    24. Juli 2012, 14:40:53 von morgenstern