Hi,
das mit den Abhängigkeiten in Bezug auf Versandkostenfreiheiten/ Zahlungsmöglichkeiten ist natürlich ein nicht ganz unwichtiger Baustein - guter Einwand.
Da müsste man sich wirklich mal Gedanken machen, ob und wie das wirklich überhaupt unsetzbar wäre.
Eventuell müsste dann einfach geprüft werden, ob die aktuelle Zahlungsweise mit dem geänderten Betrag weiterhin möglich ist. Ansonsten müsste z.B. auf die Standardzahlungsart gewechselt werden und ein Hinweis erscheinen, dass der aktuelle Warenwert die Zahlungsart verändert hat o.ä.
Ebenso die Überlegung, ob ein Hinweis erscheinen soll, wenn z.B. durch Änderung der Mengen die Versandkostenfreiheit beeinflusst wird. Also ne Meldung wie "Sie haben die Frachtfreigrenze unterschritten, es fallen daher X,XX EUR für den Versand an".
Irgendwie so in der Richtung. Aber vielleicht braucht man die Meldung der Versandkostengeschichte auch gar nicht, da dies ja dem Kunden vorher klar mitgeteilt worden ist, wo genau die versandkostenfreie Grenze ist. Wenn er diese dann selbsttätig unterschreitet, fallen halt einfach Versandkosten an und fertig.
Grüße
Dominik