Hier eine aktuelle Entwicklung zum Urteil des Bundesgerichtshof vom 30.09.2009 – Az.: VIII ZR 7/09
Für einen Händler ist die Abgrenzung, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist, nicht immer einfach. Allein die Lieferung an eine Firmenadresse ist kein Indiz. Der BGH entschied im Herbst 2009, wann von einer Verbrauchereigenschaft des Kunden auszugehen ist. Nun liegt auch die Begründung des Urteils vor.
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