Neuigkeiten
  • Die modified eCommerce Shopsoftware ist kostenlos, aber nicht umsonst.
    Spenden
  • Damit wir die modified eCommerce Shopsoftware auch zukünftig kostenlos anbieten können:
    Spenden
  • Thema: Streitbeilegung über die OS-Plattform

    Tomcraft

    • modified Team
    • Gravatar
    • Beiträge: 46.373
    • Geschlecht:
    Streitbeilegung über die OS-Plattform
    am: 16. Februar 2016, 17:59:36
    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Mit der am 15. Februar 2016 für die ganze Europäische Union in Betrieb genommen Online-Streitbeilegungsplattform (OS) sollen hauptsächlich Verbraucherbeschwerden an die nationalen Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung (sog. AS-Stellen) vermittelt werden. Dr. Volker Baldus von der janolaw AG erläutert die Neuerungen und gibt einen Ausblick bzw. Hilfestellungen für die Umsetzung.

    Die neu ins Leben gerufene Plattform ist nicht nur für Verbraucher gedacht, sondern steht auch Unternehmern offen, die eine Beschwerde gegenüber einem Verbraucher einreichen möchten. Kommt es zu Unstimmigkeiten nach einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstvertrag wie z.B. ein defektes Produkt oder eine unzureichende Dienstleistung, dann kann über die Plattform eine Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht werden. Dank der europaweiten Ausrichtung der Plattform ist es dem Verbraucher mittels Sprachauswahl (alle Amtssprachen der EU) möglich, das Beschwerdeformular zu verstehen und online bequem auszufüllen. Für den reibungslosen Ablauf sollte der Verbraucher auch die vom Unternehmen hinterlegte E-Mail Adresse für Beschwerdefälle mit angeben.

    Damit der Verbraucher auf einfache Art und Weise eine Beschwerde abgeben kann, sind die Unternehmer seit dem 9. Januar 2016 verpflichtet, einen leicht zugänglichen Link auf die OS-Plattform zu setzen. Zusätzlich muss eine E-Mail Adresse für die Beschwerde angegeben werden, über die die Plattform den Unternehmer bei einer Verbraucherbeschwerde informieren kann.

    Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, könnte beispielsweise über den Footer erfolgen.

    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    https://www.janolaw.de/popups/online-streitschlichtungsplattform.html

    Textvorschlag:

    Zitat
    Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier:
    http://ec.europa.eu/consumers/odr/

    Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: […]

    Das europapolitisch gewünschte Ziel ist, dass nach der Einreichung einer Beschwerde über die Online-Streitbeilegungsplattform eine länderspezifische AS-Stelle den Streitfall übernimmt und eine außergerichtliche Lösung erarbeitet. In Österreich wurden z.B. schon folgende Stellen eingerichtet: Internet Ombudsmann; Ombudsstelle Fertighaus; Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. In Deutschland (und in vielen anderen EU Mitgliedstaaten) müssen diese AS-Stellen erst noch eingerichtet werden.

    Die Plattform beteiligt sich nicht direkt an der Streitbeilegung, sondern dient vorrangig zur Beschleunigung der Fallvermittlung an die nationalen AS-Einrichtungen und deren Vernetzung. Nach erfolgreicher Einigung der beiden Parteien auf eine AS-Stelle werden über die OS-Plattform die Einzelheiten zur Beschwerde übermittelt. Die jeweils angerufene AS-Stelle teilt den Parteien mit, ob sie den Streitfall bearbeiten wird.

    Ab April 2017 gibt es zusätzliche Informationspflichten in den AGB
    Wer eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, hat laut Gesetzestext den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
    • davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er (= Unternehmer) bereit ist oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
    • auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn er sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist.

    Es müssen folgende Angaben enthalten sein:
    • Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle
    • eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
    Form:Die Informationen müssen auf der Webseite des Shopbetreibers erscheinen und zusammen mit den AGB gegeben werden (wenn AGB verwendet werden).
    Ausnahme:Eine Ausnahme von der Informationspflicht Nr. 1 besteht für Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
    Fazit:In Deutschland wird es erst ab 2017 zu einem funktionierenden Zusammenspiel zwischen OS-Plattform und AS-Schlichtungsstellen kommen.

    Sie möchten über rechtliche Änderungen informiert werden und dauerhaft abmahnsichere AGB & Co in Ihrem Onlineshop verwenden?
    Dann outsourcen Sie Ihr Abmahnrisiko! Dauerhaft rechtssichere Dokumente ob für eBay, Amazon, Allyouneed oder mit automatischer Update-Funktionalität mittels Schnittstelle zu Ihrem modified Internetshop.

    Sparen Sie mit dem Gutschein beim Kauf jetzt einmalig 50,- Euro.

    Im AGB Hosting-Service enthalten:
    • AGB
    • Impressum
    • Widerrufsbelehrung
    • Datenschutzerklärung
    • Muster-Widerrufsformular
    • Optional mit EHI Shopüberprüfung & Zertifizierung
    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ]

    [ Für Gäste sind keine Dateianhänge sichtbar ] Gutscheincode: XDA1H7E8 (gültig bis 15.03.2016)

    Hier geht’s direkt zum

    Abmahnschutz für Ihren modified Shop

    Abmahnschutz für eBay

    Abmahnschutz für Amazon


    Linkback: https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=34378.0

    webald

    • modified Team
    • Beiträge: 2.791
    Re: Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Antwort #1 am: 05. März 2016, 17:03:44
    Zitat von https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE:
    Zitat
    Haftungsausschluss

    Für einige Branchen und in den folgenden Ländern gibt es derzeit keine Streitbeilegungsstellen: Deutschland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien Deshalb können Sie als Verbraucher dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit Händlern in diesen Ländern benutzen.

    In Deutschland gibt es keine Stelle aber man muss es anbieten.  :lol1:

    web0null

    • Experte
    • Beiträge: 1.998
    Re: Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Antwort #2 am: 06. März 2016, 04:00:57
    Tolle Sache  :thumbs:, ...für die Abmahner, die freuen sich schon.
    Stichwort "Wettbewerbsvorteil", man täuscht einen Service vor den es gar nicht gibt.
    ... und man wird sogar dazu gezwungen, das ist genial  ;-)

    TrueSlide

    • Schreiberling
    • Beiträge: 402
    Re: Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Antwort #3 am: 06. März 2016, 14:56:37
    Das nenne ich mal eine Win/Win Situation für die Geier!

    Angeal

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 411
    • Geschlecht:
    Re: Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Antwort #4 am: 09. März 2016, 22:29:26
    Also was ist hier nun Sache? Muss man das in den Shops integrieren oder nicht?

    cayuco

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 847
    • Geschlecht:
    Re: Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Antwort #5 am: 10. März 2016, 07:10:58
    Na endlich haben die Bewertungsplattformen einen ernst zu nehmenden Wettbewerber. Da muss man wohl auch noch damit anfangen 5 EUR für eine (gute) Bewertung rauszuwerfen, damit die "Kunden" garnicht erst auf die Idee kommen schlecht zu reden, wenn was nicht so lief, wie sie es wollten. :-!

    Ich danke dem Herrn tagtäglich, dass ich ich keine Endverbraucher bedienen muss.

    fishnet

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 4.821
    • Geschlecht:
    Re: Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Antwort #6 am: 10. März 2016, 18:02:49
    Also was ist hier nun Sache? Muss man das in den Shops integrieren oder nicht?

    Laut IT Recht Kanzlei müsst Ihr den Link zur europäischen ODR Plattform nennen.
    Ich kann mir nicht vorstellen das man einem Händler einen Strick draus drehen kann, wenn die EU Kommission ihre eigenen Deadlines nicht einhält, getreu dem Motto "Wir haften nicht für Inhalte externe Websites".  :coffee:

    Marcus Kreusch

    • Fördermitglied
    • Beiträge: 312
    • Geschlecht:
    Re: Streitbeilegung über die OS-Plattform
    Antwort #7 am: 10. März 2016, 20:29:47
    Auf jeden Fall sind schon die ersten Abmahnungen wegen fehlendem Hinweis raus gegangen - bleibt abzuwarten, was die Gerichte dazu sagen.