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Streitbeilegung über die OS-PlattformMit der am 15. Februar 2016 für die ganze Europäische Union in Betrieb genommen
Online-Streitbeilegungsplattform (OS) sollen hauptsächlich Verbraucherbeschwerden an die nationalen Einrichtungen der
alternativen
Streitbeilegung (sog.
AS-Stellen) vermittelt werden. Dr. Volker Baldus von der janolaw AG erläutert die Neuerungen und gibt einen Ausblick bzw. Hilfestellungen für die Umsetzung.
Die neu ins Leben gerufene Plattform ist nicht nur für
Verbraucher gedacht, sondern steht auch
Unternehmern offen, die eine Beschwerde gegenüber einem Verbraucher einreichen möchten. Kommt es zu
Unstimmigkeiten nach einem
Online-Kaufvertrag oder einem
Online-Dienstvertrag wie z.B. ein defektes Produkt oder eine unzureichende Dienstleistung, dann kann über die Plattform eine Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht werden. Dank der
europaweiten Ausrichtung der Plattform ist es dem Verbraucher mittels Sprachauswahl (alle Amtssprachen der EU) möglich, das
Beschwerdeformular zu verstehen und online bequem auszufüllen. Für den reibungslosen Ablauf sollte der Verbraucher auch die vom Unternehmen hinterlegte E-Mail Adresse für Beschwerdefälle mit angeben.
Damit der Verbraucher auf einfache Art und Weise eine Beschwerde abgeben kann, sind die Unternehmer seit dem
9. Januar 2016 verpflichtet, einen leicht zugänglichen
Link auf die
OS-Plattform zu setzen. Zusätzlich muss eine
E-Mail Adresse für die Beschwerde angegeben werden, über die die Plattform den Unternehmer bei einer Verbraucherbeschwerde informieren kann.
Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, könnte beispielsweise über den Footer erfolgen.
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https://www.janolaw.de/popups/online-streitschlichtungsplattform.htmlTextvorschlag:Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: […]
Das europapolitisch gewünschte Ziel ist, dass nach der Einreichung einer Beschwerde über die Online-Streitbeilegungsplattform eine länderspezifische AS-Stelle den Streitfall übernimmt und eine außergerichtliche Lösung erarbeitet. In Österreich wurden z.B. schon folgende Stellen eingerichtet: Internet Ombudsmann; Ombudsstelle Fertighaus; Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. In Deutschland (und in vielen anderen EU Mitgliedstaaten) müssen diese AS-Stellen erst noch eingerichtet werden.
Die Plattform beteiligt sich nicht direkt an der
Streitbeilegung, sondern dient vorrangig zur Beschleunigung der Fallvermittlung an die nationalen AS-Einrichtungen und deren Vernetzung. Nach erfolgreicher Einigung der beiden Parteien auf eine AS-Stelle werden über die OS-Plattform die Einzelheiten zur Beschwerde übermittelt. Die jeweils angerufene AS-Stelle teilt den Parteien mit, ob sie den Streitfall bearbeiten wird.
Ab April 2017 gibt es zusätzliche Informationspflichten in den AGBWer eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (
AGB) verwendet, hat laut Gesetzestext den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
- davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er (= Unternehmer) bereit ist oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
- auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn er sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist.
Es müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle
- eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Form: | Die Informationen müssen auf der Webseite des Shopbetreibers erscheinen und zusammen mit den AGB gegeben werden (wenn AGB verwendet werden). |
Ausnahme: | Eine Ausnahme von der Informationspflicht Nr. 1 besteht für Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben. |
Fazit: | In Deutschland wird es erst ab 2017 zu einem funktionierenden Zusammenspiel zwischen OS-Plattform und AS-Schlichtungsstellen kommen. |
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