Antwort #3 am: 27. Januar 2016, 21:55:30
Naja, wenn du dir die Regeln für "Rechnungen" anschaust (USt-Gesetz bspw), dann findest du dort die relevanten Angaben: (Auszughaft, gibt noch andere) MwSt, Umsatzsteuer des Verkäufers, Anschrift, Datum... Das sind alles Daten die du auch problemlos in der Bestellbestätigung unterbringen kannst - und wie das Dokument jetzt heißt ist egal (stand in irgendeinem Gesetzesurteil, dass es auch ohne den Begriff "Rechnung" eine ist, wenn es die formalen Anforderungen erfüllt)
Der Punkt "Rechnung" im Backend druckt einfach nochmal die Auftragsbestätigung - die aber wie gesagt alle wichtigen Informationen enthalten kann.